Was meine Gedanken zur Wirtschaftskammer Österreich betrifft, halte ich mich in der Öffentlichkeit normalerweise sehr zurück. Mein Team und ich haben während unserer Zeit viel gestaltet, und damals genoss die Wirtschaftskammer das höchste Ansehen unter den öffentlichen Institutionen Österreichs.
Dass dies heute leider nicht mehr der Fall ist, tut natürlich auch mir persönlich sehr weh.
Als Co-Herausgeber von TOP LEADER sehe ich es jedoch als meine Aufgabe, dem Wunsch unserer Leserschaft nachzukommen und die führenden Entscheidungsträger Österreichs an meinen Gedanken und Einschätzungen teilhaben zu lassen:
Harald Mahrer, der frühere Präsident der Wirtschaftskammer Österreich, war intellektuell sehr begabt, hat jedoch im entscheidenden Punkt falsch reagiert und dafür die Verantwortung übernommen. Auch Walter Ruck, Präsident der Wiener Wirtschaftskammer, hat für sich Konsequenzen gezogen.
Zwei Damen haben nun die Funktionen der Genannten übernommen: Martha Schultz auf Bundesebene und Margarete Kriz-Zwittkovits in Wien.
Beide müssen nun zeigen, dass sie gemeinsam mit den weiteren acht Landeskammer-Präsident:innen eine wirkliche Neugestaltung der Organisation vornehmen. Aus meiner Sicht ist dabei die Reduktion des Faktors 10 – neun Landeskammern und eine Bundeskammer – von wesentlicher Bedeutung. Nicht durch die Abschaffung einzelner Kammern, sondern durch eine klare Schwerpunktsetzung. Zu meiner Zeit wurden dafür bereits die entsprechenden Weichen gestellt, und dieser Weg hat sich bewährt. Nun könnte man ihn in größerer Breite weitergehen.
Glaubwürdigkeit der Wirtschaftskammer
Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten muss eine Interessenvertretung jene Maßstäbe an sich selbst anlegen, die sie auch von ihren Mitgliedern einfordert. Maßhalten, Transparenz und ein verantwortungsvoller Umgang mit den Beiträgen der Unternehmerinnen und Unternehmer sind keine Nebensache, sondern eine Frage der Glaubwürdigkeit. Entsteht bei den Mitgliedern der Eindruck, dass für die eigene Organisation andere Maßstäbe gelten als für jene, die sie vertritt, geht Vertrauen verloren.
Dieses Vertrauen muss nun zurückgewonnen werden. Nicht durch Erklärungen allein, sondern durch nachvollziehbare Entscheidungen, strukturelle Veränderungen und die klare Bereitschaft, auch sich selbst kritisch zu hinterfragen.

Was die oft zitierten finanziellen Reserven betrifft, ist die Kammerorganisation gesetzlich verpflichtet, das Ausmaß eines Jahresbudgets als Reserve zu halten. Wie mit darüber hinausgehenden Beiträgen umzugehen ist, muss mit den Fachorganisationen, allen voran jenen der Industrie, geklärt werden.
In jeder Krise werden naturgemäß auch Grundsatzfragen gestellt, etwa jene nach der gesetzlichen Mitgliedschaft und ihrer Zweckmäßigkeit. Meine Position dazu ist eindeutig – ich halte sie aus folgenden Gründen für positiv und daher für unverzichtbar:
- Gesetzliche Mitgliedschaften umfassen sämtliche Mitglieder und verleihen den gemeinsamen Interessen dadurch entsprechendes Gewicht.
- Eine gesetzliche Mitgliedschaft ermöglicht den internen Interessensausgleich, zu dem die Wirtschaftskammer auch gesetzlich verpflichtet ist. Damit nimmt sie dem Staat viel Arbeit ab.
- Eine gesetzliche Mitgliedschaft ist zugleich eine solidarische Mitgliedschaft: Große und kleine Betriebe wirken zusammen, ergänzen einander und vermeiden Trittbrettfahrer.
- Auf europäischer Ebene habe ich festgestellt, dass Kammern mit gesetzlicher Mitgliedschaft wesentlich bessere Leistungen für ihren jeweiligen nationalen Standort erbringen können als Kammern mit freiwilliger Mitgliedschaft. Letztere sind häufig auf reine Lobbying Tätigkeit reduziert.
- Gesetzliche Mitgliedschaft sollte man auch an ihren Leistungen beurteilen: Wer könnte ein Außenwirtschaftsnetz – laut UNO und WTO das beste der Welt – und damit die Exporte unseres kleinen Österreichs so nachhaltig unterstützen wie unsere Außenwirtschaftsorganisation? Wer könnte mit der Aus- und Weiterbildung in unseren Wirtschaftsförderungsinstituten (WIFI) Qualifikation und Qualität so nachhaltig stärken? Wer könnte in den Unternehmensgründungszentren für Nachwuchs und Begleitung sorgen und damit die Überlebenschancen neu gegründeter Unternehmen erheblich verbessern?
- Gesetzliche Mitgliedschaft ermöglicht den Aufbau eines umfassenden Expertenwissens in allen wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und gesellschaftlichen Fragen. Dieses Expertenwissen wird auch von der Bundesregierung und der Industriellenvereinigung geschätzt und setzt auf europäischer Ebene wertvolle Impulse für den Standort Europa.
- Eine gesetzliche Mitgliedschaft und damit eine starke Wirtschaftskammer ermöglichen auch eine starke Sozialpartnerschaft, die trotz manch berechtigter Kritik imstande ist, Konsens, statt Streiks zu schaffen und den sozialen Frieden sowie die Motivation der Beschäftigten in den Betrieben zu sichern. Um dieses Modell beneiden uns viele Länder der Welt.
Nichts und niemand ist perfekt. Alles muss immer wieder infrage gestellt und verbessert werden. Was für jedes Unternehmen gilt, gilt in besonderem Maße auch für eine unternehmerische Institution.
Wenn jede Krise auch eine Chance ist, dann liegt diese Chance nun darin, die Wirtschaftskammer an eine neue und stark veränderte Welt anzupassen, damit die mit diesen Veränderungen verbundenen Herausforderungen im Sinne der Unternehmen, des Landes und seiner Menschen bestmöglich gelöst werden können.
Eine starke Wirtschaftskammer braucht Österreich auch in Zukunft. Ihre Stärke wird sich jedoch nicht daran messen, wie erfolgreich sie ihre bisherigen Strukturen verteidigt, sondern daran, wie konsequent sie bereit ist, diese im Interesse ihrer Mitglieder weiterzuentwickeln.
Autor: Christoph Leitl
