EU-Taxonomie-Verordnung und die komplexe Umsetzung in Österreich

BDO Austria untersuchte, inwieweit heimische Nicht-Finanzunternehmen die Anforderungen bereits erfüllen.
© BDO | Benjamin Weiss
EU-Taxonomie-Verordnung und die komplexe Umsetzung in Österreich
Evgeniya Paulis, Managerin bei BDO.

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Die Analyse umfasste die berichteten Kennzahlen und den durchschnittlichen Offenlegungsgrad der in der Verordnung geforderten Offenlegungspflichten. Die Datenbasis umfasst für alle 37 Nicht-Finanzunternehmen die Jahre 2021 und 2022 bzw. im Falle von 14 Unternehmen auch die Kennzahlen bis inklusive 2023.

Zentrale Erkenntnisse:

EU-Taxonomie-Verordnung und die komplexe Umsetzung in Österreich
Der durchschnittliche Offenlegungsgrad berechnet auf Basis Bewertungskategorien 1-6 pro Branche
© UMSETZUNG DER EU-TAXONOMIE-VO IN ÖSTERREICH / BDO

  • Der Offenlegungsgrad stieg von 63% im Jahr 2021 auf 83% im Jahr 2022, was auf verbesserte Berichtsstrukturen und Prozesse hinweist und auf praktische Anwendungshilfen, u.a. durch die EU-Kommission, zurückzuführen sein könnte.

  • Ein Vergleich der taxonomiefähigen Umsatzerlöse, CapEx (Investitionen in längerfristige Anlagegüter) und OpEx (laufende Betriebsausgaben) für 2021 und 2022 zeigt keine signifikanten Änderungen.

EU-Taxonomie-Verordnung und die komplexe Umsetzung in Österreich
Offenlegung der Kennzahlen der 14 Unternehmen für das Berichtsjahr 2023 und Vergleich mit den Kennzahlen dieser Unternehmen im Berichtsjahr 2022
© UMSETZUNG DER EU-TAXONOMIE-VO IN ÖSTERREICH / BDO

  • Die taxonomiefähigen Anteile für CapEx und OpEx sind in den beiden Jahren höher als die für Umsatzerlöse, was auf zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen und den Bezug von Produkten und Dienstleistungen aus anderen Sektoren hinweisen könnte.

  • Im Jahr 2022 betrug der durchschnittliche Anteil taxonomiekonformer Umsatzerlöse 11,7%, für CapEx 25,7% und 19,6% für OpEx.

„Die vorliegende Studie bietet erstmals einen umfangreichen Einblick in die Berichterstattungspraxis österreichischer Nicht-Finanzunternehmen gemäß EU-Taxonomie-Verordnung. Insgesamt zeichnen die Ergebnisse ein positives Bild. Verbesserungspotenzial besteht jedoch beispielsweise noch bei Angaben zur Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse“, erklärt Katrin Hummel, Leiterin der Abteilung für Accounting & Reporting der Wirtschaftsuniversität Wien.

Was umfasst die Taxonomie?

Die EU-Taxonomie-Verordnung (EU-Taxonomie-VO) etabliert ein EU-weit einheitliches Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten und legt Berichtspflichten für Unternehmen fest, die vom österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (kurz NaDiVeG) sowie von der europäischen Corporate Sustainability Reporting Directive (kurz CSRD) betroffen sind, wobei die Umsetzung letzterer in nationales Recht noch aussteht.

Kennzahlen

Im Rahmen der EU-Taxonomie sind folgende Kennzahlen offenzulegen: der Anteil an taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Umsatzerlösen, CapEx sowie OpEx.

Die Taxonomiefähigkeit einer Wirtschaftsaktivität zeigt an, dass diese potenziell einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren der in der EU-Taxonomie-VO genannten Umweltziele leisten kann und bildet den Ausgangspunkt für die Beurteilung der Taxonomiekonformität.

Die EU-Taxonomie-VO sieht einheitliche technische und soziale Kriterien vor, um zu bestimmen, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig – und damit taxonomiekonform – einzustufen ist.

Wer ist davon betroffen?

Ab 2021 sind große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit über 500 Mitarbeitenden dazu verpflichtet, die oben angeführten Kennzahlen offenzulegen.

Mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird der Anwendungsbereich ab 2024 stufenweise auf etwa 49.000 Unternehmen in der EU und auf etwas mehr als 2.000 in Österreich erweitert. Offene Fragen der nationalen Ausgestaltung betreffen u.a. Haftung und evtl. Sanktionen sowie die Prüfung der neuen Berichtspflichten.

Handlungsempfehlungen für Unternehmer:innen:

  • Verbesserung der qualitativen Angaben: Achten Sie als Unternehmer:in darauf, die Methodik und Berechnungsgrundlagen der zu berichtenden Daten klar zu erläutern.

  • Nutzung praktischer Anwendungshilfen: Die EU-Kommission hat bereits FAQs (hier abrufbar – Anm. d. Red.) zur Taxonomie-VO veröffentlicht, die Ihnen helfen können, offene Fragen zu klären.

  • Vorbereitung ist das A&O: Große Kapitalgesellschaften, die ab Geschäftsjahr 2025 berichtspflichtig werden, sollen sich frühzeitig mit den Anforderungen der EU-Taxonomie-VO vertraut machen. Dadurch wird ein reibungsloser Übergang zur Taxonomieberichterstattung gewährleistet.

„Unserer Erfahrung nach schaffen eine zeitnahe Auseinandersetzung mit den Regulatorien, die Zurverfügungstellung von personellen Ressourcen und der Aufbau einer soliden Datenbasis die besten Voraussetzungen, um optimal auf die kommenden Berichtspflichten im Kontext der Nachhaltigkeit im Allgemeinen und auf die EU-Taxonomie-Verordnung im Speziellen vorbereitet zu sein“, ergänzt Evgeniya Paulis, Managerin bei BDO, abschließend.

Mehr Informationen zur vollständigen Studie finden Sie hier

https://www.bdo.at

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