Wenn es darum geht, Unternehmen zukunftsfit zu machen, ist die Implementierung von ESG (Environmental, Social, Governance) – Kriterien in den Organisationen unumgänglich. Sie dienen nicht nur dem Umweltschutz und der Förderung nachhaltiger Investitionen, sondern tragen auch wesentlich zur Reputation und Wettbewerbsfähigkeit bei.
Das Wiener Beratungsunternehmen Advicum Consulting hat sich das Thema im Detail angesehen:
„Die Umsetzung von ESG-Maßnahmen und die Ausrichtung der Geschäftsmodelle an der EU-Taxonomie ermöglichen den Unternehmen Kosten zu senken und Risiken zu minimieren. Sie ermöglichen weiters, neue Investitionsquellen zu erschließen und die Marktposition zu stärken. Ein strategischer Ansatz zur Datenerhebung und -analyse, vor allem im Immobilienbereich, fördert die Ressourceneffizienz, senkt den Energieverbrauch und trägt letztlich dazu bei, einen höheren Immobilienwert zu erzielen“, erläutert Advicum Equity-Partner Matthias Ortner.
ESG-Maßnahmen und EU-Taxonomie
Es ist wichtig zu betonen, dass ESG-Maßnahmen nicht automatisch EU-Taxonomie-konform sind. Während ESG-Initiativen ein breites Spektrum von Nachhaltigkeitsaspekten abdecken können, einschließlich sozialer und Governance-Themen, konzentriert sich die EU-Taxonomie ausschließlich auf ökologische Nachhaltigkeit und die spezifischen Ziele, die sie fördert. Unternehmen müssen daher ihre ESG-Strategien sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass sie auch die spezifischen Anforderungen der EU-Taxonomie erfüllen.
Faktum ist: Die ESG-Kriterien und die EU-Taxonomie bieten Firmen umfassende Möglichkeiten, Nachhaltigkeitspraktiken zu optimieren und wirtschaftliche Vorteile zu realisieren.
„Durch die Vorgabe ökologischer Ziele, wie Klimaschutz, nachhaltige Ressourcennutzung und Biodiversitätsschutz verpflichten sich Unternehmen zur strukturellen, organisatorischen und ressourcentechnischen betrieblichen Implementierung dieser. Sie sind verantwortlich, ihre Aktivitäten im Einklang der Ziele offenzulegen, zu dokumentieren und zu verbessern“, verdeutlicht Matthias Ortner.
Betroffenheitsanalyse und Drei-Level-Test
Die Betroffenheitsanalyse ist der erste Schritt, bei dem ein Unternehmen ermittelt, ob und in welchem Umfang es von der EU-Taxonomie betroffen ist. Dabei geht es um eine erste Einschätzung, welche Geschäftsbereiche und Aktivitäten potenziell unter die Taxonomie fallen könnten. Diese Analyse hilft Unternehmen zu verstehen, ob sie die Anforderungen der Taxonomie berücksichtigen müssen und welche Teile ihres Geschäfts davon betroffen sind.
Der Drei-Level-Test zielt wiederum darauf ab, die konkrete Konformität der wirtschaftlichen Aktivitäten mit den spezifischen Anforderungen der EU-Taxonomie zu bewerten.
Verschärfung der Offenlegungspflichten
Unternehmen, die in der EU tätig sind, einschließlich jener in Österreich, müssen offenlegen, inwieweit ihre Aktivitäten mit den Umweltzielen der EU-Taxonomie übereinstimmen.
Diese Offenlegungspflichten wurden durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) weiter verschärft, die eine erweiterte Berichterstattung über Nachhaltigkeitsinformationen vorschreibt. Die CSRD ersetzt die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und erweitert deren Anwendungsbereich erheblich. Sie betrifft große Unternehmen, die von öffentlichem Interesse sind, einschließlich börsennotierter Unternehmen, Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen, mit mehr als 500 Mitarbeitern.
ESG-Kriterien als Chance
„In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheiten, geopolitischer Konflikte und steigender Inflation rücken finanzielle Zielsetzungen, Liquiditätssicherung und Kostensenkung für Unternehmen verstärkt in den Vordergrund. Die Umsetzung von Nachhaltigkeitsagenden nimmt ab, während Unternehmen zunehmend vor der Herausforderung stehen, ihre ESG-Vorhaben zu forcieren. Begrenzte Ressourcen und finanzielle Mittel führen zudem zu einem Investitionsrückgang in laufende Nachhaltigkeitsinitiativen“, unterstreicht der Experte.
Doch auch in Perioden wirtschaftlicher Herausforderungen bergen ESG-Kriterien umfassende unternehmerische, wirtschaftliche und strategische Potenziale, die nicht vernachlässigt werden sollten. Die Integration von ESG-Faktoren und die Ausrichtung an der EU-Taxonomie erleichtern Investitions- und Finanzierungsmöglichkeiten, stärken das Vertrauen der Stakeholder und tragen nachhaltig zur langfristigen Marktperformance bei. Dies ermöglicht Unternehmen eine erfolgreiche Positionierung in einer nachhaltig geprägten Wirtschaft.
„Ein proaktiver und strategischer Ansatz zur Integration von ESG-Initiativen und die Einhaltung der EU-Taxonomie kann Firmen dabei unterstützen, sich als Vorreiter im Bereich der Nachhaltigkeit zu etablieren“, ergänzt Matthias Ortner abschließend.