Natalie Harsdorf-Borsch zur Generaldirektorin für Wettbewerb bestellt

Natalie Harsdorf-Borsch wurde auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Bundespräsidenten zur Generaldirektorin der Bundeswettbewerbsbehörde für eine Amtsperiode von 5 Jahren ernannt.
© BMAW / Holey
Natalie Harsdorf-Borsch zur Generaldirektorin für Wettbewerb bestellt
Bundesminister Matin Kocher überreicht das Bestellungsdekret an Natalie Harsdorf-Borsch.

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Natalie Harsdorf-Borsch ist seit 2009 in der BWB tätig, wo sie die vergangenen 14 Jahre mehrere Schlüsselfunktionen innehatte. Auf ihrem Weg zur Generaldirektorin fungierte sie unter anderem als Leiterin der Rechtsabteilung und Leiterin der Geschäftsstelle. Seit Dezember 2021 übernahm sie bereits die interimistische Behördenleitung neben ihrer Funktion als Geschäftsstellenleiterin.

Das Global Competition Review bewertet jährlich die Performance, Personal- und Ressourcenaustattungen von Wettbewerbsbehörden weltweit. Natalie Harsdorf-Borsch wird im GCR Enforcement Rating 2023 als „perfect fit for the role“ bezeichnet.

„Die Entscheidung der Bundesregierung und Ernennung durch den Bundespräsidenten bestärken mich den Einsatz für eine wachsame, wirksame und unabhängige Wettbewerbsbehörde fortzusetzen. Das Team der BWB wird mit Engagement und Elan für den Wettbewerb weiterarbeiten, dafür bedanke ich mich bei meinen Mitarbeiter:innen.“, so Generaldirektorin Natalie Harsdorf-Borsch.

„Ein funktionierender Wettbewerb gehört zu den wichtigsten Voraussetzungen eines erfolgreichen Standorts. Die Bundeswettbewerbsbehörde stellt diesen durch ihre gute Arbeit sicher. Mit der deutlichen Aufstockung des Budgets und neuen Planstellen für die BWB wird die Behörde noch schlagkräftiger. Ich wünsche Natalie Harsdorf-Borsch in ihrer Funktion als Generaldirektorin für Wettbewerb alles Gute und weiterhin viel Erfolg!“, so Bundesminister des BMAW, Martin Kocher.

Zu den laufenden Herausforderungen sagt die Generaldirektorin:

„Märkte müssen offen bleiben, damit wettbewerbliche Mechanismen überhaupt im Sinne der Konsument:innen funktionieren können. Dafür müssen wir als Wettbewerbsbehörde Tendenzen zur Marktkonzentration durch die Fusionskontrolle entschieden entgegentreten und künstliche Barrieren wie Kartelle oder Marktmachtmissbrauch mit Nachdruck verfolgen. Gleichzeitig gilt es strukturelle Wettbewerbsrisiken zu erkennen und in Marktuntersuchungen aufzudecken. Funktionierender Wettbewerb kommt den Kunden bzw. Kundinnen und den Verbraucher:innen zugute und sorgt auch dafür, dass österreichische Unternehmen international erfolgreich sein können.”

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