Die Frage nach der Übergabe des eigenen Unternehmens stellt sich für alle Unternehmer:innen früher oder später. Angesichts der Debatte um die mögliche Einführung einer Erbschafts-, Schenkungs- oder Vermögenssteuer müssen Betriebe rechtzeitig reagieren.
„Für viele Unternehmer:innen nimmt das Unternehmen, neben der Familie, einen zentralen Platz im Leben ein. Wenn man sein ganzes Leben in den Aufbau eines Unternehmens investiert hat, stellt sich natürlich die Frage, wer dieses Lebenswerk einmal fortführen wird – spätestens, wenn man selbst das Pensionsalter erreicht“, berichtet Florian Meindl, Partner und Experte für Private Clients bei BDO.
Projekt „Nachfolgeplanung“
Ob und wann Erbschafts-, Schenkungs- oder Vermögenssteuern erhoben werden, ist ebenso unklar wie mögliche Ausnahmen für Übergaben im Familienkreis bzw. an die eigenen Kinder. Umso wichtiger sei es, zwar nichts zu überstürzen, aber dennoch zeitnah überlegt und strukturiert an das Projekt Nachfolgeplanung heranzugehen.
„Zu Beginn des Nachfolgeprozesses stehen nicht steuerliche und rechtliche Fragen, sondern die Anliegen der Unternehmerfamilie. Es geht darum, herauszufinden, was der oder die Unternehmer:in als zentral für die Nachfolge ansieht und ob bzw. wie sich Familienmitglieder einbringen möchten: Übernimmt eines der Kinder die Firma? Oder mehrere Kinder gemeinsam? Haben sie einen anderen Karriereweg eingeschlagen, möchten aber z.B. im Rahmen einer Beiratsfunktion die Geschicke des Unternehmens mitlenken?“, unterstreicht Florian Meindl.
Gesellschaften
Es gibt z.B. die Möglichkeit, das generationenübergreifende Vermögen im Rahmen der Gründung einer Familienholding unter Beteiligung diverser Familienmitglieder in einer Gesellschaft zu bündeln.
Gesellschaften sind im Vergleich zu österreichischen Privatstiftungen flexibler in ihrer Ausgestaltung und erlauben mehr Gestaltungsspielraum wie z.B. die Einräumung eines Fruchtgenussrechts oder die Möglichkeit eines Dividendenvorbehalts bei der Übertragung an eine:n Nachfolger:in.
Privatstiftungen
Einen größeren Sicherungseffekt und noch mehr Stabilität bietet die Organisationsform der Privatstiftung: Auch nach dem Tod des:der Stifter:in lebt dessen:deren Wille durch eine Familienstiftung weiter und kann von den Nachfolgegenerationen fortgeführt werden.
Neben dem langfristigen und zweckgebundenen Schutz des Vermögens kann mit einer Privatstiftung auch die Versorgung der Familie als Begünstigte nachhaltig sichergestellt werden. Weiters eignet sich eine Privat- bzw. Familienstiftung durchaus auch als Spitze einer Unternehmensgruppe.
In der Praxis wird eine derartige Struktur oftmals mit sogenannten “Golden Shares” zum Erhalt der Stimmrechte der Familienmitglieder (nach einer Übertragung an die Privatstiftung) kombiniert. “Golden Shares” sind mit speziellen Rechten ausgestattete Anteile an Kapitalgesellschaften, die im Privatvermögen gehalten werden und die einen Einfluss der Familie auf die künftige Ausgestaltung des Unternehmens sicherstellen.
Fazit
“Die potenzielle künftige Besteuerung von Vermögen, Erbschaften und Schenkungen birgt viele Unsicherheiten. Wer jedoch spätestens jetzt die Gelegenheit nutzt, den Kurs des Unternehmens für die nächsten Jahrzehnte zu planen, umgeht mögliche Nachteile“, gibt Florian Meindl abschließend zu bedenken.
Mit einer auf die individuellen Bedürfnisse der jeweiligen Familie abgestimmten Nachfolgeplanung sind Österreichs Familienunternehmen auch in Zukunft ein Garant für Stabilität, Kontinuität und Arbeitsplätze in der Region.