“Austrian Limited” und Reformen im Gesellschaftsrecht am Prüfstand

Rund 50 Rechtsexpertinnen und -experten diskutierten die gesellschaftsrechtlichen Vorhaben im Regierungsprogramm unter der Leitung von Prof. Susanne Kalss (WU Wien) und Prof. Ulrich Torggler (Uni Wien).
© Juridicum Wien/Alexandra Thompson
"Austrian Limited" und Reformen im Gesellschaftsrecht am Prüfstand B&C Privatstiftung
Gastgeber v.l.n.r.: Univ.-Prof. Dr. Ulrich Torggler (Universität Wien), Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss (Wirtschaftsuniversität Wien) und Dr. Erich Hampel (B&C Privatstiftung)

Teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
WhatsApp

Der Wiener Unternehmensrechtstag geht auf eine Initiative der B&C Privatstiftung zurück, mit dem Ziel, den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis zu fördern. Die 9. derartige Fachtagung am 17. Juni beschäftigte sich mit der geplanten Reform des Gesellschaftsrechts.

Unternehmensgründungen sollen durch Erleichterungen des geltenden Gesellschaftsrechts und zudem durch die Einführung einer neuen Gesellschaftsform mit dem Arbeitstitel „Austrian Limited“ flexibler und einfacher werden. Diese soll insbesondere die Interessen von Start-ups und innovativen KMU aufgreifen, wie etwa unbürokratische, digitale Behördenwege und einfache Anteilsübertragungen an in- und ausländische Investoren und Mitarbeiter. Damit soll Gründerinnen und Gründern in der Frühphase ihres unternehmerischen Vorhabens eine international wettbewerbsfähige Option geboten werden.

Erich Hampel, Vorstandsvorsitzender der B&C Privatstiftung: „Für die Wettbewerbsfähigkeit junger Unternehmen und in weiterer Folge des Wirtschaftsstandorts Österreich ist die Modernisierung des Gesellschaftsrechts zwingend notwendig. Die B&C ist an mehreren jungen innovativen Wachstumsunternehmen beteiligt und fördert forschungsintensive kleine und mittlere Unternehmen.”

"Austrian Limited" und Reformen im Gesellschaftsrecht am Prüfstand B&C Privatstiftung
Gegenstand intensiver Diskussionen sind die von den Vertreterinnen und Vertretern der Start-ups geforderte Reduktion des Mindeststammkapitals, die Aufhebung der Notariatsaktspflicht vor allem bei der Anteilsübertragung und Erleichterungen bei der Firmenbuchpublizität.

Forderungen von Start-ups

Die im Regierungsprogramm als neue Kapitalgesellschaftsform vorgeschlagene „Austrian Limited“ sieht Erleichterungen, aber auch neue Gestaltungsmöglichkeiten im Vergleich zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) vor. Gegenstand intensiver Diskussionen sind die von den Vertreterinnen und Vertretern der Start-ups geforderte Reduktion des Mindeststammkapitals, die Aufhebung der Notariatsaktspflicht vor allem bei der Anteilsübertragung und Erleichterungen bei der Firmenbuchpublizität. Parallel dazu werden Modernisierungen der bestehenden Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) sowie eine Personengesellschaft mit beschränkter Haftung (Kommanditgesellschaft mbH) vorbereitet.

Die Einführung einer „EU Limited“ auf europäischer Ebene sei in nächster Zeit nicht zu erwarten. Sonja Bydlinski, Abteilungsleiterin für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht im Bundesministerium für Justiz: „Die EU Limited ist derzeit nicht aussichtsreich, da die Europäische Kommission ihren Arbeitsschwerpunkt auf den Green Deal gelegt hat.“ Chris Thomale, Professor für internationales Unternehmens- und Wirtschaftsrecht an der Universität Wien, sieht die Entwicklung der Austrian Limited als Ausdruck des Wettbewerbs im Zusammenhang mit der Niederlassungsfreiheit von Unternehmen innerhalb der Europäischen Union sowie über „dual companies“ mit den USA, die eine dominante
Stellung im Start-up-Bereich haben.

Rechtsform-Innovationen in europäischen Ländern, die Start-ups adressieren, zielten in den letzten Jahren darauf ab, den starren Kapitalschutz durch die Absenkung des Mindestkapitals und Ansparmodelle zu flexibilisieren. Eine Grundvoraussetzung für die neue Rechtsform ist die Anerkennung nach europäischem Recht. Ulrich Torggler, Vorstand des Instituts für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien, plädiert zusätzlich zur Reform des Kapitalgesellschaftsrechts für die Einführung der Kommanditgesellschaft mit beschränkter Haftung, die die umständliche Konstruktion der GmbH & Co KG ersetzen soll.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:

Melden Sie sich hier an

Sie sind noch nicht registriert?