Zinckgasse 11 Alpha Immobilienentwicklungs GmbH
Linienamtsgasse 4/2/9
1130 Wien

Zinckgasse 11 Alpha Immobilienentwicklungs GmbH
Linienamtsgasse 4/2/9
1130 Wien
Kontakt
- Nicht vorhanden
- Nicht vorhanden
- Nicht vorhanden
- Im Premium Profil verfügbar
- Im Premium Profil verfügbar
- Im Premium Profil verfügbar
- Im Premium Profil verfügbar
Bundesland
Wien
Firmenbuchnummer
FN416529v
Firmengericht
HG Wien,
Gründungsdatum
--
Registrierungsdatum
--
Branche
Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte
weiter
Insolvenzdaten powered by Creditreform
- Aktenzeichen: 28 S 18/20f
- Eintragsart: Ersteintrag
- Insolvenzart: Konkursverfahren
- Gericht: HG Wien
- "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."
- Eintrag vom: 10.02.2020
- Bekanntmachung: 10.02.2020
- Beschluss: 10.02.2020
- Aktenzeichen: 28 S 18/20f
- Eintragsart: Änderung
- Insolvenzart: Konkursverfahren
- Gericht: HG Wien
- "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."
- Eintrag vom: 24.08.2020
- Bekanntmachung: 10.02.2020
- Beschluss: 10.02.2020