Strandmeister GmbH
Shopping City Süd, Allee 214, Shop 92
2334 Vösendorf

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Kontakt
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Bundesland
Niederösterreich
Firmenbuchnummer
FN443003a
Firmengericht
LG Wiener Neustadt,
Gründungsdatum
--
Registrierungsdatum
--
Branche
Einzelhandel mit Bekleidung
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Insolvenzdaten powered by Creditreform
- Aktenzeichen: 28 S 98/19v
- Eintragsart: Ersteintrag
- Insolvenzart: Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
- Gericht: HG Wien
- "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."
- Eintrag vom: 09.09.2019
- Bekanntmachung: 09.09.2019
- Beschluss: 09.09.2019
- Aktenzeichen: 28 S 98/19v
- Eintragsart: Änderung
- Insolvenzart: Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
- Gericht: HG Wien
- "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."
- Eintrag vom: 29.01.2020
- Bekanntmachung: 09.09.2019
- Beschluss: 09.09.2019
- Aktenzeichen: 11 S 4/21f
- Eintragsart: Änderung
- Insolvenzart: Eröffnungen
- Gericht: LG Wiener Neustadt
- Edikte Eintrag: Zur Datei
- Freie Verfügungsberechtigung über Girokonto bei der Erste Bank
- Eintrag vom: 17.08.2022
- Bekanntmachung: 19.01.2021
- Beschluss: 19.01.2021