Odebrecht E&P GmbH
Am Heumarkt 13/Top 9-11
1030 Wien

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Kontakt
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Bundesland
Wien
Firmenbuchnummer
FN370012k
Firmengericht
HG Wien,
Gründungsdatum
--
Registrierungsdatum
--
Branche
Handelsvermittlung von sonstigen Waren
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Insolvenzdaten powered by Creditreform
- Aktenzeichen: 3 Se 470/19s
- Eintragsart: Ersteintrag
- Insolvenzart: Eröffnungen
- Gericht: HG Wien
- Edikte Eintrag: Zur Datei
- Einstweilige Vorkehrung gemäß § 73 IO: Dem Schuldner wird verboten (ohne vorherige Zustimmung des Insolvenzgerichtes) bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Insolvenzeröffnungsantrag: 1. alle Handlungen, die nicht zum gewöhnlichen Unternehmensbetrieb gehören 2. alle Rechtshandlungen und Verfügungen über (a) den Gesellschaftsanteil der Schuldnerin an der Odebrecht Oil and Gas Angola Limited, der einer Beteiligung der Schuldnerin in Höhe von 100% entspricht; (b) den Gesellschaftsanteil der Schuldnerin an der Odebrecht E&P Espana S.L.U., der einer Beteiligung der Schuldnerin in Höhe von 100% entspricht; und (c) den Gesellschaftsanteil der Schuldnerin an der Odebrecht Latinvest Peru S.A.C., der der einer Beteiligung der Schuldnerin in Höhe von 71.41% entspricht.
- Eintrag vom: 19.12.2019
- Bekanntmachung: 19.12.2019
- Beschluss: 19.12.2019
- Aktenzeichen: 3 S 8/20a
- Eintragsart: Ersteintrag
- Insolvenzart: Konkursverfahren
- Gericht: HG Wien
- "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
- Eintrag vom: 20.01.2020
- Bekanntmachung: 20.01.2020
- Beschluss: 20.01.2020
- Aktenzeichen: 6 S 53/21t
- Eintragsart: Änderung
- Insolvenzart: Eröffnungen
- Gericht: HG Wien
- Edikte Eintrag: Zur Datei
- "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
- Eintrag vom: 25.01.2023
- Bekanntmachung: 02.08.2021
- Beschluss: 02.08.2021