Medworld Medizintechnik GmbH

Austraße 82
3512 Mautern

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Kontakt

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Bundesland

Niederösterreich

Firmenbuchnummer

FN522055d

Firmengericht

LG Krems an der Donau,

Gründungsdatum

--

Registrierungsdatum

--

Branche

Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a.n.g.

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Insolvenzdaten powered by Creditreform

  • Aktenzeichen: 9 S 19/21y
  • Eintragsart: Ersteintrag
  • Insolvenzart: Konkursverfahren
  • Gericht: LG Krems an der Donau
  • Edikte Eintrag: Zur Datei
  • Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 2 Z 6 IO).
  • Eintrag vom: 27.10.2021
  • Bekanntmachung: 27.10.2021
  • Beschluss: 27.10.2021
  • Aktenzeichen: 9 S 19/21y
  • Eintragsart: Änderung
  • Insolvenzart: Konkursverfahren
  • Gericht: LG Krems an der Donau
  • Edikte Eintrag: Zur Datei
  • Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 2 Z 6 IO).
  • Eintrag vom: 18.04.2023
  • Bekanntmachung: 27.10.2021
  • Beschluss: 27.10.2021