Der ZuckerBäcker Wolfgang Fröschl e.U. Inh. Fröschl Wolfgang
Hamerlingstraße 11
3910 Zwettl

Der ZuckerBäcker Wolfgang Fröschl e.U. Inh. Fröschl Wolfgang
Hamerlingstraße 11
3910 Zwettl
Kontakt
- Nicht vorhanden
- Nicht vorhanden
- Nicht vorhanden
- --
- --
- --
- --
Bundesland
Niederösterreich
Firmenbuchnummer
FN4425h
Firmengericht
LG Krems an der Donau,
Gründungsdatum
--
Registrierungsdatum
--
Branche
--
weiter
Insolvenzdaten powered by Creditreform
- Aktenzeichen: 9 S 5/23t
- Eintragsart: Ersteintrag
- Insolvenzart: Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
- Gericht: LG Krems an der Donau
- Edikte Eintrag: Zur Datei
- Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 2 Z 6 IO).
- Eintrag vom: 28.02.2023
- Bekanntmachung: 28.02.2023
- Beschluss: 28.02.2023
- Aktenzeichen: 9 S 5/23t
- Eintragsart: Änderung
- Insolvenzart: Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
- Gericht: LG Krems an der Donau
- Edikte Eintrag: Zur Datei
- Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 2 Z 6 IO).
- Eintrag vom: 12.06.2023
- Bekanntmachung: 28.02.2023
- Beschluss: 28.02.2023