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Bundesland

Wien

Firmenbuchnummer

FN168675b

Firmengericht

HG Wien,

Gründungsdatum

--

Registrierungsdatum

--

Branche

Großhandel mit sonstigen Maschinen und Ausrüstungen

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Insolvenzdaten powered by Creditreform

  • Aktenzeichen: 28 S 10/20d
  • Eintragsart: Ersteintrag
  • Insolvenzart: Konkursverfahren
  • Gericht: HG Wien
  • Edikte Eintrag: Zur Datei
  • "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."
  • Eintrag vom: 29.01.2020
  • Bekanntmachung: 29.01.2020
  • Beschluss: 29.01.2020
  • Aktenzeichen: 28 S 10/20d
  • Eintragsart: Änderung
  • Insolvenzart: Eröffnungen
  • Gericht: HG Wien
  • Edikte Eintrag: Zur Datei
  • "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."
  • Eintrag vom: 18.01.2023
  • Bekanntmachung: 29.01.2020
  • Beschluss: 29.01.2020