Bauer Horst Karl Leopold Inhaber der HBeautylines e.U.
Hans-Sachs-Straße 30-32/4
2231 Strasshof an der Nordbahn

Bauer Horst Karl Leopold Inhaber der HBeautylines e.U.
Hans-Sachs-Straße 30-32/4
2231 Strasshof an der Nordbahn
Kontakt
- Nicht vorhanden
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Bundesland
Niederösterreich
Firmenbuchnummer
FN349124v
Firmengericht
LG Korneuburg,
Gründungsdatum
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Registrierungsdatum
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Branche
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weiter
Insolvenzdaten powered by Creditreform
- Aktenzeichen: 36 S 33/20z
- Eintragsart: Ersteintrag
- Insolvenzart: Konkursverfahren
- Gericht: LG Korneuburg
- Edikte Eintrag: Zur Datei
- Die Tagsatzung in dieser Insolvenzsache wird nicht im Gerichtsgebäude stattfinden sondern dezentral per verschlüsselter Videokonferenz abgehalten werden. Für diesen Zugang müssen Sie nicht Ihr Haus verlassen. Jede*r Verfahrensbeteiligte*r, der/die zur Teilnahme an dieser nicht-öffentlichen Tagsatzung berechtigt ist wird rechtzeitig vom Insolvenzverwalter*in eine E-Mail mit dem entsprechenden Link erhalten. Empfohlen wird die zur Anwendung kommende App ZOOM rechtzeitig vorher zu testen. Ein amtliches Ausweisdokument und allenfalls eine Vollmacht sind bereitzuhalten.Die Teilnahme ist mit Computer oder Tablet oder Smartphone möglich. E-Mail Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet. Achtung Gläubiger: Vergessen Sie nicht in Ihrer Forderungsanmeldung die Angabe der E-Mail Adresse ! Es wird im Hinblick auf die derzeitige Sondersituation DRINGENDST empfohlen, dass Sie sich zur gesicherten Teilnahme an dieser Tagsatzung von einem Gläubigerschutzverband (KSV, AKV, ÖVC, ISA) oder einem*r Rechtsanwält*in vertreten lassen. Das E-Government-Gesetz sieht in § 1b vor, dass seit 1. Jänner 2020 alle Unternehmen zur Teilnahme an der elektronischen Zustellung verpflichtet sind. Ausgenommen davon sind seither nur Unternehmen, die wegen Unterschreitens der Umsatzgrenze nicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind. Diese können an der elektronischen Zustellung teilnehmen. Weiters können "natürliche Personen" (Bürgerinnen/Bürger) ebenfalls an der elektronischen Zustellung als Empfänger teilnehmen.
- Eintrag vom: 02.04.2020
- Bekanntmachung: 02.04.2020
- Beschluss: 02.04.2020
- Aktenzeichen: 36 S 33/20z
- Eintragsart: Änderung
- Insolvenzart: Eröffnungen
- Gericht: LG Korneuburg
- Edikte Eintrag: Zur Datei
- Die Tagsatzung in dieser Insolvenzsache wird nicht im Gerichtsgebäude stattfinden sondern dezentral per verschlüsselter Videokonferenz abgehalten werden. Für diesen Zugang müssen Sie nicht Ihr Haus verlassen. Jede*r Verfahrensbeteiligte*r, der/die zur Teilnahme an dieser nicht-öffentlichen Tagsatzung berechtigt ist wird rechtzeitig vom Insolvenzverwalter*in eine E-Mail mit dem entsprechenden Link erhalten. Empfohlen wird die zur Anwendung kommende App ZOOM rechtzeitig vorher zu testen. Ein amtliches Ausweisdokument und allenfalls eine Vollmacht sind bereitzuhalten.Die Teilnahme ist mit Computer oder Tablet oder Smartphone möglich. E-Mail Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet. Achtung Gläubiger: Vergessen Sie nicht in Ihrer Forderungsanmeldung die Angabe der E-Mail Adresse ! Es wird im Hinblick auf die derzeitige Sondersituation DRINGENDST empfohlen, dass Sie sich zur gesicherten Teilnahme an dieser Tagsatzung von einem Gläubigerschutzverband (KSV, AKV, ÖVC, ISA) oder einem*r Rechtsanwält*in vertreten lassen. Das E-Government-Gesetz sieht in § 1b vor, dass seit 1. Jänner 2020 alle Unternehmen zur Teilnahme an der elektronischen Zustellung verpflichtet sind. Ausgenommen davon sind seither nur Unternehmen, die wegen Unterschreitens der Umsatzgrenze nicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind. Diese können an der elektronischen Zustellung teilnehmen. Weiters können "natürliche Personen" (Bürgerinnen/Bürger) ebenfalls an der elektronischen Zustellung als Empfänger teilnehmen.
- Eintrag vom: 06.10.2022
- Bekanntmachung: 02.04.2020
- Beschluss: 02.04.2020