B & F Metall- und Stahlbau GmbH

Gewerbestraße 2a
2601 Sollenau

company heeder image

B & F Metall- und Stahlbau GmbH

Gewerbestraße 2a
2601 Sollenau

Kontakt

  • Nicht vorhanden
  • Nicht vorhanden
  • Nicht vorhanden
  • --
  • --
  • --
  • --

Bundesland

Niederösterreich

Firmenbuchnummer

FN137166s

Firmengericht

LG Wiener Neustadt,

Gründungsdatum

--

Registrierungsdatum

--

Branche

--

weiter

Insolvenzdaten powered by Creditreform

  • Aktenzeichen: 11 S 105/16a
  • Eintragsart: Ersteintrag
  • Insolvenzart: Eröffnungen
  • Gericht: LG Wiener Neustadt
  • Edikte Eintrag: Zur Datei
  • Beschluss Mag. Gerhard RIGLER Rechtsanwalt, Hauptplatz 14, A-2700 Wiener Neustadt wird zum Masseverwalter für die Nachtragsverteilung bestellt. Der Masseverwalter hat am 24.6.2022 mitgeteilt, dass ein weiterer Betrag in der Höhe von EUR 335,78 an die Gläubiger zur Verteilung gelangt. Mit der Bekanntgabe legte er einen Nachtragsverteilungsentwurf gem. § 138 IO vor. Nach dieser Bestimmung werden Gläubiger, die weniger als EUR 10,-- erhalten würden in der Nachtragsverteilung nicht berücksichtigt, die übrigen Gläubiger erhalten auf ihre offene Forderung eine weitere Quote von ca. 0,08%. In den Verteilungsentwurf kann binnen 3 Wochen Einsicht genommen und gegen diesen Widerspruch erhoben werden. Im Falle der Nichtäußerung wird der Verteilungsentwurf antragsgemäß gerichtlich genehmigt.
  • Eintrag vom: 29.06.2022
  • Bekanntmachung: 29.06.2022
  • Beschluss: 27.06.2022
  • Aktenzeichen: 11 S 105/16a
  • Eintragsart: Änderung
  • Insolvenzart: Eröffnungen
  • Gericht: LG Wiener Neustadt
  • Edikte Eintrag: Zur Datei
  • Beschluss Der Masseverwalter hat am 13.7.2021 mitgeteilt, dass ein weiterer Betrag in der Höhe von EUR 231,66 an die Gläubiger zur Verteilung gelangt. Mit der Bekanntgabe legte er einen Nachtragsverteilungsentwurf gem. § 138 IO vor. Nach dieser Bestimmung werden Gläubiger, die weniger als EUR 10,-- erhalten würden in der Nachtragsverteilung nicht berücksichtigt, die übrigen Gläubiger erhalten auf ihre offene Forderung eine weitere Quote von ca. 0,067718%. In den Verteilungsentwurf kann binnen 3 Wochen Einsicht genommen und gegen diesen Widerspruch erhoben werden. Im Falle der Nichtäußerung wird der Verteilungsentwurf antragsgemäß gerichtlich genehmigt.
  • Eintrag vom: 27.07.2022
  • Bekanntmachung: 13.10.2016
  • Beschluss: 12.10.2016