Hier Part 1 einer dreiteiligen Serie, „damit nichts passiert, wenn etwas passiert“!
Erinnern Sie sich noch?
Am 11. Mai 2019 kam es in Wien zu einem Großbrand im Dachausbau eines Wohnhauses mit sechs Etagen und zehn Stiegen. Dabei wurden fünf Menschen verletzt, das Dachgeschoss völlig zerstört, 190 Wohnungen beschädigt und 370 Menschen brauchten Übergangsquartiere.
Warum wir Sie daran erinnern?
Natürlich (auch), weil dieser Brand – so wie viele andere auch – möglicherweise zu verhindern gewesen wäre. Das können wir letztlich nicht zweifelsfrei beurteilen. WAS wir jedoch beurteilen können, weil wir uns die dafür notwendige Expertise eingeholt haben, sind im wahrsten Wortsinne „brennende“ Fragen zur (auch strafrechtlichen) Verantwortung in derartigen Fällen. Auf dieses „brandheisse“ Thema möchten wir TOP LEADER sehr dringend hinweisen.
„Alle Baukunst bezweckt eine Einwirkung auf den Geist, nicht nur einen Schutz für den Körper“, schrieb der englische Schriftsteller und Sozialökonom John Ruskin (1819–1900). Betrachtet man dieses Zitat im Umfeld der Europäischen Union, so bildet die EU-Bauprodukteverordnung (BPV) eine unverzichtbare Grundlage. Sie gilt seit dem 1. Juli 2013 verbindlich in allen Mitgliedsstaaten und schafft EU-weit harmonisierte Bedingungen für die Herstellung und Vermarktung von Bauprodukten.
Und als (eine) Folge dieser BPV stehen nicht „nur“ alle beteiligten Wirtschaftsakteure (also Hersteller, Importeure, Händler, Bevollmächtigte, Anlagebauer …), sondern auch Planer, Bauherren, örtliche Bauaufsicht, abnehmende Stellen und nicht zuletzt Behörden vor „brennenden“ Herausforderungen. Noch dazu mit einer Umkehr der Beweislast, weil das verfassungsrechtlich geschützte absolute Rechtsgut „Leib und Leben“ höchste Priorität genießt. Somit HAFTEN die o.g. TOP LEADER-Gruppen, „wenn etwas passiert“!
Brandheisse Details
Es gibt diverse BPV-zertifizierte Brandschutzprodukte zur Verhinderung von Vorfällen wie jenem vom 11. Mai 2019. Schon vor dem Beginn eines Bauprojekts sind Planer, Architekten und Bauherren der BPV verpflichtet, weil diese das „Entwerfen“ und die „Ausführung“ mitumfasst, was nur durch strikte Einhaltung des durch die BPV und die harmonisierten technischen Spezifikationen vorgegebenen Standes der Technik gewährleistet ist. Kommt es hier zu Nachlässigkeiten, Fehlern oder auch z.B. dem unrechtmäßigen Griff zu Billigprodukten, kann dies bis zum strafrechtlichen Vorwurf der fahrlässigen Tötung oder der Beihilfe dazu führen. Garantie-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche bzw. auch die strafrechtliche Gemeingefährdung könnten sogar schon vor Eintritt eines Unfalles geltend gemacht werden!
Ein mögliches Verschulden eines Top Leaders wird grundsätzlich nach dem Wissensstand und den technischen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Herstellung des (Bau-)Werkes beurteilt. Die Vorschriften der BPV als aktueller Stand der Technik gehören daher zum verantwortlichen Wissensstand aller Personen, die für Bauprodukte Verantwortung tragen!
Somit droht bei Schadensfällen der gesamten TOP LEADER-Personengruppe wie Anlagenbauern, technischen Leitern, Einkaufs- und Projektleitern wegen möglicher Verletzung der in Österreich unmittelbar geltenden BPV als Schutzgesetz die strafrechtliche Haftung. Das kann z.B. durch fehlerhafte Bestellungen oder bereits aufgrund ungenauer Erkundigungen der Fall sein. Schwerwiegende Mängel genügen sogar für den Anscheinsbeweis, dass die Bauaufsicht ihre Überwachungspflicht verletzt hat. Bei Missachtung der BPV drohen z.B. Schadenersatz (bei Querschnittslähmungen mehrere 100.000 Euro) bzw. der strafrechtliche Vorwurf der fahrlässigen Tötung mit einem Strafrahmen von einem Jahr Gefängnis.
Mögliche Einwände wie „Ich habe es nicht bemerkt bzw. nicht gesehen“ werden von der Rechtsprechung oft verworfen oder als grobe Fahrlässigkeit beurteilt. Als Voraussetzung gilt nämlich das „Kennenmüssen“ und damit die Frage, ob für den jeweiligen TOP LEADER Fehler und/oder Mängel bei verkehrsüblicher, objektiv gebotener Sorgfalt erkennbar ist oder auffallen muss.
BRAND-aktuell ein weiteres Beispiel: Vor wenigen Tagen wurde bei einem Großbrand am Ötztaler Timmelsjoch in Tirol das Lebenswerk der Zwillinge Alban und Attila Scheiber vernichtet: Hunderte historische, wertvolle Motorrad-Oldtimer und damit Millionenwerte verbrannten. Allein die super-seltene britische Brough Superior Austin Straight Four aus den 1930er-Jahren war mindestens eine Million Euro wert. Unwiederbringlich verloren, ebenso eine Harley aus dem Ersten Weltkrieg, eine Simson von 1959, eine Original-Shell-Zapfsäule von 1917, einzigartige Benellis, Ducatis, Guzzis – alles dahin!
Aus all diesen Argumenten lassen sich zwingend folgende drei Tipps ableiten:
- Nehmen Sie als Top Leader unbedingt Ihre Verantwortung im Rahmen der EU-Bauprodukteverordnung wahr – alles andere ist brandgefährlich für Sie!
- Vertrauen Sie in diesem Zusammenhang NUR und AUSSCHLIESSLICH echten Experten und Fachleuten mit dem nötigen „Hintergrund Wissen“!
- Lassen Sie sich Folge 2 in den TOP LEADER Premium Online-News in zwei Wochen nicht entgehen!