Das Verbot von Qualzucht muss strenger reguliert und geahndet werden

Die Züchtung von Tieren, bei denen absehbar ist, dass diese Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angst erleben, ist in Österreich verboten. Dennoch findet sie statt.
© PantherMedia/Kitch Bain
Das Verbot von Qualzucht muss strenger reguliert und geahndet werden Tieranwalt Tierschutz
Modehund französische Bulldogge

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Sie kann kaum atmen, muss sich während des Essens übergeben und erstickt beinahe, wenn sie versucht, im Liegen zu schlafen. Quinny, die kleine Französische Bulldogge, ist das Ergebnis einer Qualzucht. Die Züchtung von Tieren, bei denen absehbar ist, dass diese Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angst erleben, ist in Österreich verboten. Dennoch findet sie statt. Und ein Ende ist mit den derzeit geltenden Regelungen nicht in Sicht. Die Tierschutz-Ombudspersonen Österreichs fordern daher, dass die gesetzlichen Vorgaben im Sinne der Tiere und des Tierschutzes überarbeitet werden.

Zahnloses Gesetz

„Es kann nicht sein, dass wir in Österreich ein Qualzucht-Verbot im Tierschutzgesetz haben, das durch bestimmte Maßnahmen jedoch tagtäglich und dauerhaft umgangen werden kann“, so die Tierschutz-Ombudspersonen. Aktuell gilt: Mit an Qualzuchtmerkmalen leidenden Tieren darf weiterhin gezüchtet werden. Die ZüchterInnen müssen laut § 44 Abs. 17 Tierschutzgesetz lediglich nachweisen, dass sie die gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Nachkommen durch züchterische Maßnahmen oder entsprechende Programme reduzieren und beseitigen. Problematisch an dieser Regelung: Ein Zeitpunkt, bis wann das gewünschte Ziel der Verhinderung von „Qualzuchten“ erreicht werden sollte, ist nicht genannt. Das bedeutet, dass die Dokumentationen und Maßnahmenprogramme unbegrenzt fortgeführt werden können.

© PantherMedia/Aigars Reinholds
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Auch Möpse etwa leiden oft am brachycephalen Syndrom (Kurzköpfigkeit). Ausgeprägtestes Merkmal: Kurzatmigkeit

Überarbeitung dringend notwendig

„Dieser Paragraph im Tierschutzgesetz muss dringend überarbeitet werden“, fordern die Tierschutz-Ombudspersonen in einer gemeinsamen Stellungnahme. Zudem müssen Maßnahmen und Leitlinien für einen einheitlichen Vollzug des Qualzuchtverbotes umgesetzt werden. Hier sehen die Tierschutz-Ombudspersonen das zuständige Gesundheitsministerium in der Pflicht. „In den einzelnen Bundesländern gibt es bereits Bemühungen, den Vollzug in dieser Hinsicht zu verbessern. Das ist sehr erfreulich und ein Schritt in die richtige Richtung“, so die Tierschutz-Ombudspersonen. „Doch braucht es österreichweit gültige Vorgaben und keinen Fleckerlteppich, damit sich die Vollzugsorgane, aber auch die Züchter*innen und Käufer*innen von Tieren auskennen.“

Tiere sind Leid schutzlos ausgeliefert

Für Quinny und Tausende andere Tiere mit Qualzuchtmerkmalen kommt jegliche Änderung freilich zu spät. Hunde mit verkürzten Köpfen (Brachycephalie), mit krummen, kurzen Beinen (Chondrodystophie) oder anderen Skelettanomalien (z.B. Hüftgelenksdysplasie), mit extremen Hautfalten, krank machenden Farbschlägen wie Merle oder Dilute oder sogar ganz ohne Haarkleid sind in Österreich allgegenwärtig. Um die nachkommenden Generationen von Bulldogge, Mops, Australian Shepherd und Co. vor Leid zu schützen, muss jetzt gehandelt werden.

Rückfragen & Kontakt: www.tieranwalt.at

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