AWG-Novelle: Globale Plattformen haften erstmals für die Verpackungsentpflichtung in Österreich

Ab 1. Jänner 2023 gilt hierzulande die Inpflichtnahme von elektronischen Marktplätzen für die Verpackungsentpflichtung. Eine langjährige Kernforderung des Handelsverbandes wird damit endlich umgesetzt. Künftig haften Amazon, Wish & Co, wenn die gelisteten Marktplatz-Händler an keinem Sammel- und Verwertungssystem teilnehmen. Im Onlinehandel sind 139 Millionen Pakete jährlich davon betroffen. Die Krux an der Sache? Die vorgesehenen Geldstrafen von 450 bis 8.400 Euro sind viel zu gering.
© Stephan Doleschal
AWG-Novelle: Globale Plattformen haften erstmals für die Verpackungsentpflichtung in Österreich Rainer Will Handelsverband
Rainer Will, Geschäftsführer Handelsverband

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Mit der Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG-Novelle) wird eine langjährige Forderung des Handelsverbandes – die Plattformhaftung für Verpackungsentpflichtung – endlich umgesetzt. Ab 1. Jänner 2023 müssen Betreiber von elektronischen Marktplätzen in ihren Verträgen mit Handelsbetrieben und Herstellern sicherstellen, dass diese die gesetzlichen Vorgaben betreffend Sammlung und Verwertung von Verpackungen, Einwegkunststoffprodukten, Elektroaltgeräten sowie Gerätebatterien einhalten und auch an einem Sammel- und Verwertungssystem teilnehmen. Gleiches gilt für sogenannte Fulfillment-Dienstleister, die für ausländische Hersteller die Dienstleistung der Lagerhaltung, der Verpackung, der Adressierung oder des Versandes anbieten (ausgenommen Post-, Paketzustell- oder sonstige Frachtverkehrsdienstleister).

Wird das nicht sichergestellt, muss der Betreiber des Marktplatzes den jeweiligen Hersteller oder Handelsbetriebe von der Nutzung der Plattform ausschließen bzw. der Fulfilment-Dienstleister hat diese Dienstleistung zu unterlassen. Bei Zuwiderhandeln droht den elektronischen Plattformen eine Verwaltungsstrafe in Höhe von bis zu 8.400 Euro.

Schaden von über 50 Millionen Euro jährlich

Der Handelsverband hatte diese Gesetzeslücke 2017 als erste Organisation aufgezeigt und mehr als drei Jahre lang für eine Plattformhaftung für Verpackungsentpflichtungen gekämpft. Das jährliche Schadensausmaß beläuft sich auf mehr als 50 Millionen Euro. Daher haben wir die verstärkte Inpflichtnahme von Marktplätzen wie Amazon, Wish oder AliExpress auch im Zuge der Begutachtung der AWG-Novelle angeregt. Schön, dass diese Forderung jetzt von Klimaschutzministerin Gewessler umgesetzt wird.

Fernabsatzhändler aus dem EU-Ausland und Drittstaaten waren zwar schon bisher zur Entpflichtung von Verpackungen verpflichtet, doch die Realität sah vielfach anders aus: Vor allem Webshops aus dem asiatischen Raum nahmen bis dato oft an keinem Sammel- und Verwertungssystem teil und entrichteten somit auch kein Entpflichtungsentgelt. Als Folge daraus kam es zu einer Umverteilung, die fast ausschließlich österreichische Händler belastet hat. Die neue Inpflichtnahme von elektronischen Marktplätzen u.a. betreffend der Verpackungsentpflichtung stellt daher einen entscheidenden Schritt zu mehr Wettbewerbsfairness dar.

Handelsverband fordert Erhöhung des Strafausmaßes

Mit der Gesetzesänderung wird eine große Lücke im System der Herstellerverantwortung geschlossen und mehr Fairness zwischen heimischen Betrieben und Unternehmen aus Drittstaaten geschaffen. Angesichts des massiven Wachstums des Paketvolumens im Onlinehandel um 27 Prozent auf 139 Millionen Pakete ist diese Regulierung nicht nur überfällig, sie wird in Zukunft weiter an Relevanz gewinnen. Das vorgesehene, niedrige Strafausmaß könnte die Plattformhaftung für Verpackungsentpflichtung allerdings zu einem zahnlosen Instrument machen. Geldstrafen von 450 bis maximal 8.400 Euro zahlen globale eCommerce-Giganten wie Amazon aus der Portokasse, hier muss nachgebessert werden.

Handelsverband

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