Neue Kreditvergabestandards als Hürde für Kreditnehmer

Experten warnen: Wenige Kreditnehmer meistern 40% Hürde beim Haushaltseinkommen.
© WK Tirol/ Die Fotografen
Neue Kreditvergabestandards als Hürde für Kreditnehmer
Michael Posselt, Obmann der Fachgruppe Finanzdienstleister (Mitte), Christoph Kirchmair, Obmann-Stv und Dan Katzlinger, Anwalt für Immobilienrecht (r.).

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Der Traum vom Eigenheim wird für viele Menschen zukünftig noch schwerer als bisher zu erfüllen sein. Im August wurden die Vergaberichtlinien für Immobilienkredite in Österreich drastisch verschärft – das trifft junge Familien gleich wie die Besserverdiener:innen im Land. Mit der Richtlinie soll sichergestellt werden, dass sich potenzielle Häuslbauer:innen ihre Kredite auch wirklich leisten können.

20 % des Kaufpreises müssen in Form von Eigenkapital vorhanden sein, die Kreditrate darf 40 % des Haushaltsnettoeinkommens nicht überschreiten und die Kreditlaufzeit wird auf maximal 35 Jahre begrenzt – das ist zusammengefasst die neue Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO) der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) für nachhaltige Vergabestandards bei der Finanzierung von Wohnimmobilien für Verbraucher.

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Dan Katzlinger, Anwalt für Immobilienrecht.

Alle Einkommensschichten betroffen

Verbraucher:innen sind aber auch “Besserverdiener:innen” wie gehobene Privatkund:innen, Selbstständige oder Freiberufler:innen, die eine private Immobilienfinanzierung benötigen und über ausreichend Eigenkapital und ein überdurchschnittliches Einkommen verfügen. Aber auch diese Zielgruppe ist seit 1. August dieses Jahres nicht mehr vor einer Kreditablehnung gefeit, denn auch für Besserverdiener:innen zählt die Obergrenze bei der Schuldendienstquote von 40 %.

„Konkret müsste eine Person, die ein Monatseinkommen von 10.000 Euro netto bezieht und für die Finanzierung seiner Wohnimmobilie eine Rückzahlungsrate von 5.000 Euro auf die maximale Kreditlaufzeit von 35 Jahren benötigt, mit einer Kreditablehnung gemäß KIM-V rechnen“, erklärt der Fachgruppenobmann der Tiroler Finanzdienstleister, Michael Posselt.

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Michael Posselt, Obmann der Fachgruppe der Finanzdienstleister.

Diese Kreditnehmer:innen können zwar die Kreditrückzahlung problemlos leisten und verfügen darüber hinaus über ausreichend finanzielle Mittel und Sicherheiten. Gemäß der neuen Verordnung müsste ein Kreditinstitut diese Kund:innen jedoch abweisen, soweit nicht ein institutsbezogenes Ausnahmekontingent (für die Schuldendienstquote) vorhanden ist. Gerade derartige Potenzialkund:innen möchten Kreditinstitute aber gewinnen, weil daraus meist ertragreiche Geschäftsbeziehungen resultieren.

Harter Weg zum Eigentum für Jungfamilien

„Die neuen Regelungen treffen besonders auch Jungfamilien, welche erst am Beginn des Vermögensaufbaus stehen. Gerade diese Gruppe an Kreditnehmern verfügt aber oft über das größte Potenzial an Einkommenswachstum, vorwiegend dann, wenn eine langjährige qualifizierte Ausbildung absolviert wurde,“ gibt Christoph Kirchmair, Fachgruppenobmann-Stv. der Tiroler Finanzdienstleister zu bedenken.

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Christoph Kirchmair, Obmann-Stv. der Fachgruppe Finanzdienstleister.

Die Vorgaben aus Beleihungsquote (BELQ), Schuldendienst und einer maximalen Kreditlaufzeit von 35 Jahren, erschweren jungen Familien jetzt in vielen Fällen erheblich die Finanzierung von Wohneigentum. Der Gesetzgeber muss wohl für Jungfamilien weitere berechtigte Ausnahmeregelungen z. B. durch Einführung einer Mindest-Tilgungsquote von 1 % p.a. schaffen, damit die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden können, ohne die Finanzmarktstabilität zu gefährden.

https://wirtschaft.tirol/

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