Frauen gewinnen in Führungsgremien heimischer Unternehmen an Boden

Trotzdem haben mehr als die Hälfte der Betriebe weiterhin keinen weiblichen Vorstand.
© EY / Christina Häusler
Frauen gewinnen in Führungsgremien heimischer Unternehmen an Boden
Rosemarie König, Partnerin bei EY Österreich und Verantwortliche der Initiative Women. Fast Forward bei EY Österreich.

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Der Frauenanteil in den Führungsetagen der am Wiener Börse Index (WBI) gelisteten österreichischen Unternehmen steigt, allerdings mit sehr unterschiedlicher Geschwindigkeit. In den Vorständen erreicht der Anteil weiblicher Mitglieder mit 15,3 Prozent einen neuen Höchstwert. Gleichzeitig bleiben 30 von 55 Vorstandsgremien ausschließlich männlich besetzt. Erstmals wird jedoch seit langem wieder ein WBI-Unternehmen von einer Frau als CEO geführt.

Deutlich stärker ist die Entwicklung in den Aufsichtsräten: Dort liegt der Frauenanteil bei 33,1 Prozent. Neben der unterschiedlichen Funktion der beiden Gremien prägen vor allem die gesetzlichen Rahmenbedingungen das Tempo. Das wurde bereits nach Einführung der 30-Prozent-Quote im Jahr 2018 offensichtlich. Die neue 40-Prozent-Vorgabe für Aufsichtsräte börsennotierter Gesellschaften wird diese Entwicklung weiter verstärken.

Vorstandsebene

Von insgesamt 190 Vorstandsmitgliedern sind 29 Frauen. Das sind zwei Frauen mehr als zu Jahresbeginn. Der Frauenanteil steigt damit von 14,4 auf 15,3 Prozent.

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Gegenüber Juli 2015, als lediglich sieben von 169 Vorstandsmitgliedern Frauen waren, hat sich die Quote mehr als verdreifacht. Der neue Höchstwert darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass Frauen in der operativen Unternehmensführung weiterhin klar unterrepräsentiert sind.

In 25 der 55 untersuchten Unternehmen sitzt zumindest eine Frau im Vorstand. Mehr als eine Vorständin gibt es allerdings nur bei drei Unternehmen: Oberbank, Raiffeisen Bank International und Vienna Insurance Group. In 30 Unternehmen und damit in 55 Prozent der Fälle bleibt der Vorstand weiterhin rein männlich.

Etwas mehr Bewegung zeigt sich an der Spitze: Seit 1. September 2026 steht mit Emma Delaney bei der OMV AG wieder eine Frau als CEO an der Spitze eines WBI-Unternehmens. Der Anteil der Unternehmen mit weiblicher CEO liegt damit bei 1,8 Prozent.

„Der neue Höchstwert und die erstmalige Bestellung einer Frau an die Spitze eines WBI-Unternehmens sind positive Signale, aber noch kein struktureller Durchbruch. Solange mehr als die Hälfte der Unternehmen ohne Frau im Vorstand auskommt und erst ein Unternehmen von einer CEO geführt wird, bleibt die operative Führung weit von einer ausgewogenen Besetzung entfernt“, erklärt Helen Pelzmann, Partnerin bei EY Law und Verantwortliche der Initiative Women. Fast Forward bei EY Österreich.

Bewegung bei Geschlechterparität

Die Ressortverteilung zeigt, dass die 29 Vorständinnen wesentliche Positionen bekleiden: Elf Frauen verantworten operative Bereiche, darunter zwei als Chief Operating Officer. Zehn Vorständinnen führen das Finanzressort als CFO. Sieben sind in Zentralfunktionen tätig, etwa als Chief Human Resources Officer, Chief Legal Officer, Chief Risk Officer oder Chief Scientific Officer.

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„Die Zahlen zeigen, dass qualifizierte Frauen längst zentrale Geschäfts- und Finanzverantwortung tragen. Eine stärkere Präsenz von Frauen im Aufsichtsrat kann den Blick auf Kandidatinnen für Vorstand und CEO-Positionen erweitern. Damit daraus tatsächlich mehr weibliche Vorstände entstehen, braucht es transparente Nachfolgeprozesse, vielfältige Kandidat:innenlisten und frühzeitig aufgebaute Führungspipelines“, unterstreicht Helen Pelzmann.

Aufsichtsratsebene

In den Aufsichtsräten ist die Entwicklung dynamischer. Von 526 Mandaten sind 174 mit Frauen besetzt. Das sind acht mehr als zu Jahresbeginn und zehn mehr als im August 2025.

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50 der 55 Unternehmen haben mindestens eine Frau im Aufsichtsrat, 40 Unternehmen mindestens zwei. Nur fünf Unternehmen verfügen noch über ein ausschließlich männliches Kontrollgremium.

Künftig wird es unter den erfassten börsennotierten Gesellschaften kein rein männliches Kontrollgremium mehr geben können: Das bisherige Anknüpfen der 30-Prozent-Regelung an mindestens sechs Kapitalvertreter:innen entfällt. Bei den fünf Unternehmen ohne Aufsichtsrätin muss daher bereits die nächste Wahl oder Entsendung nach dem 31. Dezember 2026 die neue Vorgabe berücksichtigen.

28 der 55 untersuchten Unternehmen erfüllen die gesetzliche 40/40-Zielgröße nach ihrer derzeitigen Gesamtzusammensetzung bereits. Die übrigen 27 müssen bei künftigen Wahlen und Entsendungen ihre Zusammensetzung schrittweise anpassen. Solange die Zielgröße nicht erreicht ist, greifen die gesetzlichen Auswahl- und Besetzungsregeln zugunsten des unterrepräsentierten Geschlechts.

Die Anteile auf Kapital- und Arbeitnehmerseite liegen fast gleichauf. Auf der Kapitalseite sind 128 von 384 Mandaten weiblich besetzt, das entspricht 33,3 Prozent. Auf Arbeitnehmerseite sind es 46 von 142 Mandaten oder 32,4 Prozent. Damit ist die Unterrepräsentation nicht auf eine einzelne Bestellungsseite beschränkt.

„Die Entwicklung in den Aufsichtsräten zeigt, wie stark verbindliche Vorgaben das Tempo beeinflussen. 28 Unternehmen erfüllen den künftigen Maßstab bereits heute. Für die übrigen Unternehmen wird jede anstehende Bestellung zur Weichenstellung: Sie müssen die Unterrepräsentanz schrittweise abbauen, bis die gesetzliche Zielgröße erreicht ist“, verdeutlicht Rosemarie König, Partnerin bei EY Österreich und ebenfalls Verantwortliche der Initiative Women. Fast Forward bei EY Österreich.

Neue Rechtslage

Das Gesellschaftsrechtliche Leitungspositionengesetz (GesLeiPoG) trat am 30. Juni 2026 in Kraft. Für börsennotierte Gesellschaften sieht es im Aufsichtsrat eine Zielgröße von jeweils 40 Prozent Frauen und Männern vor. Maßgeblich ist die gesetzliche Rundungstabelle:

Gefordert ist jene ganze Zahl an Mandaten, die 40 Prozent am nächsten kommt, 49 Prozent jedoch nicht überschreitet. Die neuen Vorgaben sind auf Wahlen und Entsendungen nach dem 31. Dezember 2026 anzuwenden; bestehende Mandate bleiben bis zum Ende ihrer Funktionsperiode unberührt. Anders als ein früherer Entwurf enthält das beschlossene Gesetz keine verpflichtende Mindestbesetzung für Vorstände. Aufsichtsräte können quantitative Zielvorgaben für eine ausgewogenere Vertretung im Vorstand festlegen.

Branchenunterschiede

In den Vorständen weist der Bereich Energieversorger und Energie mit 25,0 Prozent den höchsten Frauenanteil auf: Vier von 16 Mandaten sind weiblich besetzt. Die Finanzbranche folgt mit 20,8 Prozent, dort sind elf von 53 Mandaten weiblich besetzt. In Transport und Logistik liegt der Anteil bei 20,0 Prozent, bei Konsumgütern bei 18,8 Prozent. In der Automobilbranche und in der Telekommunikation gibt es zum Stichtag keine Frau im Vorstand.

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Auch in den Aufsichtsräten führt die Finanzbranche mit 38,6 Prozent. Informationstechnologie erreicht 36,6 Prozent, Energie 35,9 Prozent, Industrie 35,5 Prozent und Transport und Logistik 33,3 Prozent. Den niedrigsten Wert weist die Rohstoffbranche mit 18,9 Prozent auf. Die Spannweite macht deutlich, dass gesetzliche Vorgaben allein nicht alle Unterschiede ausgleichen. Branchen mit niedrigen Anteilen benötigen zusätzlich belastbare Talentpools und offenere Such- und Auswahlprozesse.

Ausblick

Die Entwicklung seit 2015 zeigt zwei Muster: In Aufsichtsräten haben gesetzliche Vorgaben den Frauenanteil sichtbar erhöht. In Vorständen, für die keine verbindliche Quote gilt, verläuft der Fortschritt deutlich langsamer.

Die Forschung weist auf positive, bislang aber eher kleine Spill-Over-Effekte von mehr Frauen im Aufsichtsrat auf die Bestellung weiblicher Führungskräfte hin. Mit dem GesLeiPoG wurde zudem statt der Quote für den Vorstand nun eine Kannbestimmung eingeführt, wonach der Aufsichtsrat individuelle quantitative Zielvorgaben zur Verbesserung der ausgewogenen Vertretung der Geschlechter unter den Vorstandsmitgliedern festlegen kann. Inwieweit dies erfolgt und ob die neue 40-Prozent-Zielgröße im Aufsichtsrat zu einem wahrnehmbaren Spill-Over-Effekt führt, wird sich erst zeigen.

Unternehmen, die Vielfalt in der obersten Führung nachhaltig erhöhen wollen, müssen jedenfalls zusätzlich früher ansetzen: bei Entwicklungswegen, Nachfolgeplanung, objektiven Auswahlkriterien und der Vereinbarkeit von Karriere und Betreuung. Der neue Rechtsrahmen erhöht den Handlungsdruck in den Kontrollgremien. Für die Vorstände bleibt die Verantwortung bei den Unternehmen selbst.

Das zeigt das aktuelle EY Mixed Leadership Barometer Österreich. Dafür wurden die Vorstände sowie Aufsichts- und Verwaltungsräte der 55 im WBI notierten österreichischen Unternehmen untersucht.

https://www.ey.com

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