90 Mio. Euro – ebenso viel wie heimische Wirtschaftsbetriebe – haben in Österreich aktive Stiftungen im Vorjahr für gemeinnützige Anliegen im Land investiert. Mit dem Gemeinnützigkeitsreformgesetz werden sie durch mehr Rechtssicherheit, dauerhaften Zugang zur Spendenabsetzbarkeit, höchst attraktive Anreize für Stiftende und maximale Flexibilität in der Mittelverwendung 2024 wesentlich gestärkt.
Ein neuer Gründungsboom gemeinnützig aktiver Stiftungen zeichnet sich bereits ab, ebenso wie ein deutlicher Zuwachs an Stiftungsmitteln. Allein im Bildungsbereich werden zusätzliche Mittel in Höhe von 40-50 Mio. Euro erwartet.
„Durch den Entfall der Wirtschaftsprüfung wird der Zugang von Stiftungen zur Spendenbegünstigung wesentlich erleichtert. Ein maßgeblicher Schritt! Ist der Bescheid doch zugleich eine rechtliche Absicherung der Gemeinnützigkeit einer Stiftung“, betont Günther Lutschinger, Geschäftsführender Vorstand des Verbandes für gemeinnütziges Stiften.
Stärkung des Philanthropie-Standorts
Mit der Berechtigung zur Spendenabsetzbarkeit können Stiftungen ab 2024 Spenden begünstigt entgegennehmen. Das bedeutet, dass ihre Spendenden die geleisteten Mittel als steuermindernde Ausgaben einsetzen können. Daneben sind auch für Stiftende Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung steuerlich absetzbar. Dies ist zwar in Höhe von max. 10% des Einkommens oder Jahresgewinnes gedeckelt, seit 2024 besteht aber erstmals die Möglichkeit, den überschießenden Betrag neun Jahre lang fortzuschreiben.
„Die Vortragsfähigkeit ist am Stiftungsstandort Österreich völlig neu und bedeutet in der Praxis eine Verzehnfachung der Anreize gegenüber der bisherigen Limitierung. Erstklassige Bedingungen für Philanthropinnen und Philanthropen, um sich über eigene Stiftungen gesellschaftlich zu engagieren. Eine dermaßen anregende Gesetzgebung ist nicht einmal in Deutschland anzutreffen, wo über 25.000 Stiftungen tätig sind. Dies gibt Anlass zur Hoffnung auf einen neuen Stiftungsboom in Österreich. Nach der Gemeinnützigkeitsreform 2016, ist dies ein weiterer großer Erfolg für den Verband für gemeinnütziges Stiften“, unterstreicht Günther Lutschinger.
Gemeinnütziges Stiften
Mit der Gesetzesreform 2024 haben sich auch die Einsatzmöglichkeiten von Stiftungsmitteln gegenüber dem Nachbarland Deutschland deutlich verbessert. So hat es der Gesetzgeber nicht nur möglich gemacht, Erträgnisse über einen gewissen Zeitraum in der Stiftung zu belassen und so ein größeres Vermögen aufzubauen, sondern auch zeitnah bereits einen Teil des Grundstocks für Hilfsprojekte auszugeben.
Diese Art der Flexibilisierung erlaubt es Stiftungen, je nach Bedarf schneller und zielgenauer Hilfe leisten zu können – eine Regelung, um die Österreich so mancher Nachbarstaat beneidet. Bei den heimischen Vermögenden kommt die Reform zunehmend an. Beim Verband für gemeinnütziges Stiften häufen sich dementsprechend seit Wochen bereits die Anfragen.
„Durch das Gemeinnützigkeitsreformgesetz hat Österreich im Wettbewerb um den besten Standort für philanthropisches Engagement enorm aufgeholt – ein echter Gamechanger, der die Stiftungslandschaft nachhaltig beflügeln wird. Wer zukünftig im großen Stil Gutes tun möchte, muss nicht ins Ausland gehen. Und vielleicht kommt so manche Philanthropin und mancher Philanthrop auch wieder zurück“, ergänzt Günther Lutschinger abschließend.