Österreich hat seinen finalen Plan für den europäischen Wiederaufbauplan bei der EU-Kommission eingereicht. Den entsprechenden Ministerratsvortrag beschloss die Bundesregierung per Umlaufbeschluss, das mehr als 600 Seiten umfassende Dokument wird an das Europäische Parlament geleitet und veröffentlicht.
Nach Angaben der EU-Kommission haben bisher neun EU-Länder ihre Anträge eingereicht, mit Österreich sind es zehn der 27 EU-Staaten. Neben Österreich gaben Deutschland, Frankreich, Portugal, Griechenland, die Slowakei, Dänemark, Spanien, Lettland und Luxemburg ihren Plan ab. Die Frist bis 30. April war aber nur ein „Orientierungsdatum“, sagte eine Kommissionssprecherin. Einige Aufbaupläne könnten auch noch in den nächsten Wochen kommen.
Österreich hatte Mitte April seinen Entwurf für Projekte im Umfang von 4,5 Mrd. Euro im Rahmen des europäischen Wiederaufbaufonds eingereicht. Im Gegensatz zu anderen EU-Staaten hat die Bundesregierung die Details ihres Wiederaufbauplans allerdings noch nicht veröffentlicht. Große Teile des österreichischen EU-Wiederaufbauplans sollen in den Bahn- und Breitbandausbau sowie in Ökoinvestitionen fließen.
750 Milliarden Euro
Damit die Mittel aus dem EU-Wiederaufbaufonds fließen können und die EU-Kommission Anleihen auf dem Kapitalmarkt begeben kann, müssen zuvor auch alle EU-Staaten den entsprechenden EU-Finanzierungsbeschluss („Eigenmittelbeschluss“) ratifizieren. Neben Österreich fehlen diesbezüglich noch Estland, Finnland, Irland, die Niederlande, Polen, Rumänien und Ungarn.
Die EU-Staaten hatten im Sommer 2020 ein 750 Milliarden schweres Programm namens „Next Generation EU“ vereinbart, um die tiefe CoV-Wirtschaftskrise zu überwinden und wichtige Zukunftsinvestitionen zu finanzieren. Dafür soll die EU-Kommission Schulden aufnehmen, die bis 2058 gemeinsam getilgt werden.
In den nationalen Aufbauplänen müssen die Staaten im Detail darlegen, wofür sie ihren Anteil der Mittel aus dem Aufbaufonds RRF verwenden wollen.
Hahn will Reform des Stabilitätspakts
Inzwischen plädierte EU-Haushaltskommissar Johannes Hahn dafür, nach der Pandemie die Regeln im Stabilitätspakt für hoch verschuldete Länder flexibler zu gestalten. Statt der starren Obergrenze für die staatliche Gesamtverschuldung von 60 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) sollte man mit jedem Land individuell Verschuldungsziele vereinbaren. Das müssten realistische Ziele für einen klaren Zeitraum und konkrete Maßnahmen zum Schuldenabbau sein.
Man könne 24 Jahre nach dem Maastrichter Stabilitätspakt „nicht mehr alle 19 Euro-Länder über einen Kamm scheren“, sagte Hahn. Griechenland mit einer Verschuldung von 205,6 Prozent des BIP oder Italien mit 155,8 Prozent könnten das 60-Prozent-Ziel mittelfristig nicht erreichen. „Da helfen dann auch keine Sanktionen“, sagte der EU-Haushaltskommissar.
„Mittel für Investitionen notwendig“
Zudem brauchten hoch verschuldete Länder „ausreichende Mittel für staatliche Investitionen, die dann über höheres Wirtschaftswachstum zu mehr Einnahmen und einer Verringerung der Schuldenlast führen“. Parallel dazu müssten aber Strukturanpassungen und Konsolidierungen der Ausgaben vorgenommen werden, sagte er.
Hahn erwartet, dass im Herbst Beratungen zur Überarbeitung des Stabilitätspaktes beginnen werden. Er plädierte dafür, den von der Pandemie gebeutelten Menschen jetzt eine Perspektive zu geben und nicht neue Härten etwa bei den Pensionen anzukündigen. „Das heißt nicht, dass diese Reformen nicht gemacht werden sollen, aber zu einem Zeitpunkt, wo man die Menschen mitnehmen kann.“
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