In einer globalisierten Wirtschaft sind F&E-Förderungen (Forschungs- und Entwicklungsförderungen – Anm. d. Red.) ein zentraler Hebel für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit, dennoch lassen Österreichs Unternehmen Förderpotenziale ungenutzt. Gründe dafür sind oft Unsicherheit bei der Antragstellung, fehlende Transparenz oder hartnäckige Mythen rund um Förderfähigkeit und Antragstellung.
Natascha Stornig Wisek (Steuerberaterin und Expertin für die Forschungsprämie bei LeitnerLeitner) sowie Sonja Schitter-Sollner (Chemikerin und Expertin für F&E und Förderberatung bei LeitnerLeitner) geben eine fachliche Einordnung zur aktuellen Förderpraxis, räumen mit zentralen Fördermythen auf und zeigen, wie Unternehmen bestehende Potenziale, auch rückwirkend, gezielt nutzen können.
Liquiditätshebel für Innovation
Mit der Forschungsprämie steht zusätzlich zu Förderungen am Standort Österreich ein attraktiver steuerlicher Anreiz zur Verfügung, der rückwirkend genutzt und mit weiteren Förderungen kombiniert werden kann. Das eröffnet zusätzliche finanzielle Spielräume für Investitionen und stärkt Unternehmen wie Wirtschaftsstandort.
Doch wie können Unternehmen diesen Steuervorteil optimal nutzen und wo liegen die Fallstricke in der Praxis?
Mit der Forschungsprämie bietet Österreich Unternehmen ein besonders attraktives Instrument, 14 % der F&E-Aufwendungen werden als Cash-Back rückerstattet, unabhängig von der Ertragssituation.
„Die Forschungsprämie ist ein direkter Liquiditätshebel für Unternehmen. Sie schafft finanzielle Spielräume für Investitionen und stärkt die Innovationskraft, auch rückwirkend und in Kombination mit weiteren Förderungen“, erklärt Natascha Stornig Wisek.
Entscheidend für die Nutzung der Forschungsprämie ist, welche Aktivitäten als Forschung und Entwicklung gelten. Maßgeblich sind die Kriterien des Frascati Manual der OECD sowie der österreichischen Forschungsprämienverordnung. Förderfähig sind Projekte, die neuartig sind, über Routineänderungen hinausgehen und auf wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen basieren. Im Fokus steht dabei vor allem die experimentelle Entwicklung, also die Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren oder Materialien.
„Viele Unternehmen unterschätzen, wie breit der F&E-Begriff tatsächlich ist“, verdeutlicht Sonja Schitter-Sollner.
Auch organisatorisch bietet die Forschungsprämie Spielräume. Auftragsforschung im EU- oder EWR-Raum kann mit bis zu 140.000 Euro pro Jahr geltend gemacht werden, für eigenbetriebliche Forschung besteht keine betragliche Obergrenze.
In die Bemessungsgrundlage fallen neben Löhnen und Gehältern auch Materialkosten, Investitionen sowie anteilige Gemeinkosten.
„Gerade Investitionen können einen unmittelbaren Liquiditätseffekt bringen. Wesentlich ist eine saubere Dokumentation ab Projektbeginn. Das Verfahren erfolgt zweistufig über ein Gutachten der FFG (Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft – Anm. d. Red.) und den Antrag beim Finanzamt“, informiert Natascha Stornig Wisek.
Unsicherheit und Fehlannahmen
Trotz attraktiver Rahmenbedingungen ist nicht mangelnde Innovationskraft die größte Hürde, sondern Unsicherheit im Umgang mit Förderinstrumenten. Viele Unternehmen sind sich nicht sicher, welche ihrer Projekte tatsächlich förderfähig sind, oder schrecken vor vermeintlicher Komplexität im Antragsprozess zurück. Falsche Annahmen verstärken diese Zurückhaltung zusätzlich und führen dazu, dass Unternehmen ihre Möglichkeiten unterschätzen und finanzielle Spielräume nicht nutzen.
In der Beratungspraxis zeigt sich, dass viele Unternehmen weniger an fehlenden Innovationsideen scheitern als an falschen Annahmen über Förderfähigkeit und Rahmenbedingungen.
Diese Fördermythen halten sich hartnäckig und kosten Unternehmen Zeit, Geld und Entwicklungspotenzial.

„Wir erleben immer wieder, dass Unternehmen sich aufgrund solcher Annahmen selbst aus dem Förderprozess ausschließen. Dabei wären viele dieser Projekte grundsätzlich förderfähig“, konstatiert Sonja Schitter-Sollner.
Fördermythos 1: „F&E-Förderungen sind doch vor allem für klassische Grundlagenforschung gedacht.“
Diese Annahme greift zu kurz, förderfähig ist nicht nur Grundlagenforschung, sondern ein breites Spektrum bis hin zur experimentellen Entwicklung. Dazu zählt die Nutzung vorhandener wissenschaftlicher und technischer Kenntnisse zur Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, häufig bis zur Demonstration eines Prototyps in der Einsatzumgebung. Förderungen und Forschungsprämie reichen damit unter Umständen bis nahe an die Marktreife heran.
„Viele Unternehmen setzen Forschung noch immer mit klassischer Laborarbeit gleich“, so Sonja Schitter-Sollner.
Fördermythos 2: „Der Aufwand für Förderungen steht für uns in keinem sinnvollen Verhältnis zum Nutzen.“
Der wahrgenommene Ressourceneinsatz hält viele Unternehmen von einer Einreichung ab. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass Förderprojekte strukturiert aufgesetzt werden können, Themen lassen sich bündeln, Projektgrößen optimieren und externe Unterstützung effizient einbinden. So lassen sich auch größere Fördervolumina erschließen, ohne interne Schlüsselressourcen übermäßig zu binden. Entscheidend ist die richtige Strukturierung der Projekte.
Fördermythos 3: „Ein Förderprojekt würde uns in der Umsetzung zu stark einschränken.“
Häufig besteht die Sorge, nach Genehmigung zu wenig flexibel agieren zu können. Tatsächlich sieht das Berichtswesen der FFG Anpassungsmöglichkeiten vor, solange das übergeordnete Entwicklungsziel bestehen bleibt.
„Unternehmen können oft weiterhin auf Marktveränderungen und Kundenanforderungen reagieren. Diese Flexibilität wird oft unterschätzt“, meint Sonja Schitter-Sollner.
Fördermythos 4: „Unsere Entwicklungen entstehen direkt im Kundenauftrag, das ist vermutlich nicht förderfähig.“
Kundenprojekte werden oft vorschnell ausgeschlossen. Tatsächlich sind sie nicht per se von Förderungen ausgenommen. Entscheidend ist, ob daraus übertragbares Wissen entsteht und im Unternehmen verbleibt, etwa als Know-how, das auch in anderen Projekten oder Anwendungen genutzt werden kann.
Fördermythos 5: „Wir möchten unsere F&E-Vorhaben nicht nach außen offenlegen.“
Die Sorge um sensible Daten ist nachvollziehbar, jedoch rechtlich klar geregelt. Für Förderstellen und Gutachter:innen gilt eine gesetzlich verankerte Geheimhaltungspflicht gemäß § 9 Abs. 4 FFG-G sowie entsprechenden Regelungen in der Forschungsprämienverordnung. Unternehmensdaten sind damit geschützt.
„Gerade bei strategischen Zukunftsthemen ist diese Sorge verständlich, aber unbegründet“, unterstreicht Sonja Schitter-Sollner.
Wahrnehmung und Umsetzung
Neben diesen Mythen zeigt sich ein weiteres Muster, viele Unternehmen erkennen ihre eigenen Forschungs- und Entwicklungsleistungen nicht als solche und schöpfen vorhandene Potenziale daher gar nicht erst aus.
„Unternehmen unterschätzen häufig ihre eigenen Entwicklungsleistungen. Gerade in KMU finden viele förderfähige Aktivitäten statt, sie werden nur nicht als solche erkannt“, analysiert Natascha Stornig Wisek.
Entscheidend ist nicht nur, ob Förderungen grundsätzlich möglich sind, sondern wie sie umgesetzt werden. In der Praxis liegen die größten Herausforderungen in der klaren Abgrenzung von F&E-Tätigkeiten, der korrekten Ermittlung der Bemessungsgrundlage und einer nachvollziehbaren Dokumentation. Gleichzeitig steigen mit neuen Richtlinien und wachsender Prüfungstiefe die Anforderungen weiter, wodurch Förderungen frühzeitig in die Finanzierungs- und Innovationsplanung einbezogen werden müssen.
. „Förderungen sind kein einmaliger Effekt, sondern ein strategisches Instrument. Wer seine Projekte klar aufsetzt und sauber dokumentiert, kann finanzielle Spielräume gezielt nutzen und Innovation nachhaltig absichern“, ergänzt Natascha Stornig Wisek.
