Recht hat seinen Preis – und der ist nun deutlich gestiegen. Mit 1. April 2025 trat eine empfindliche Erhöhung der Gerichtsgebühren in Kraft: Diese steigen durchschnittlich um 23 Prozent. Gerichtsgebühren sind Entgelte, die für die Inanspruchnahme gerichtlicher Tätigkeiten anfallen, etwa für die Einbringung von Klagen oder die Durchführung von Verfahren. Wer klagen will, muss zahlen. Das ist in Österreich nicht neu, allerdings kommt mit den gestiegenen Kosten eine neue Hürde hinzu – und Kläger:innen überlegen sich noch intensiver, ob sich der Gang in den Verhandlungssaal auch wirklich lohnt. Damit wird ein Grundpfeiler unseres Rechtsstaats, der Zugang zum Recht, spürbar erschwert.
Diese Maßnahme ist Teil der aktuellen Budgetsanierung – trifft aber genau jene, die ohnehin oft am Rand der finanziellen Belastbarkeit stehen.
Wird Recht zur Kostenfrage?
Gerichtsgebühren müssen ausgelegt werden und teilen das Schicksal der übrigen Prozesskosten, wie etwa der anwaltlichen Vertretungskosten. Sie sind schlussendlich von jener Partei zu tragen – also zu zahlen – die im Verfahren unterliegt. Diese Gebühren sind Voraussetzung dafür, überhaupt rechtliches Gehör zu finden. Damit wird das Grundrecht auf Zugang zum Recht immer mehr zu einer Kostenfrage.
Besonders dramatisch wird diese Entwicklung im Zusammenspiel mit weiteren Erhöhungen: Schon im Mai 2023 wurden die Tarife des Rechtsanwaltstarifgesetzes (RATG) um 20 Prozent angehoben, im Oktober 2024 folgte eine weitere Anpassung der Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK). Die Folge: Der Weg zu Gericht wird zum finanziellen Risiko, insbesondere bei geringeren Streitwerten. »Zahlt sich das überhaupt aus?« ist eine Frage, die nun immer präsenter im Raum steht.
Wie viel kostet der Gang vor Gericht?
Ein Beispiel: Wer eine berechtigte Forderung in Höhe von 10.000 Euro einklagen möchte, zahlt ab sofort allein an Gerichtsgebühren knapp 1.000 Euro. Kommen Anwaltskosten hinzu, übersteigt der Aufwand schnell den Nutzen. Diese Summen schrecken ab. Immer mehr Menschen verzichten deshalb auf eine Klage und somit ihr Recht – nicht aus Einsicht, sondern aus wirtschaftlicher Notwendigkeit.
Darf der Zugang zu Gerechtigkeit eine Frage des Geldbeutels sein?
Als Rechtsschutzversicherer stellen wir fest: Der Bedarf an Absicherung wächst! Rechtliche Streitigkeiten können sowohl das Privatleben als auch unternehmerisches Tun betreffen und sind oftmals schwer abseh- bzw. planbar.
Die finanziellen Hürden vor Gericht steigen und mit ihnen die Angst, auf berechtigten Ansprüchen – ohne deren Geltendmachung – sitzenzubleiben. Eine Rechtsschutzversicherung kann hier ein entscheidender Hebel sein, denn sie übernimmt Anwalts- und Verfahrenskosten. Auch zahlreiche Anlaufstellen bieten hierzulande oft kostenlose Erstberatung an, um abzuwägen, inwiefern Ausgaben und Nutzen einander gegenüberstehen. Wichtig ist und bleibt: Gerechtigkeit darf kein Luxus sein.

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