Ist die Beendigung des Defizitverfahrens bis 2028 realistisch?

Weitere Konsolidierungsmaßnahmen sind notwendig, um das erklärte Ziel zu erreichen.
© Fiskalrat
Ist die Beendigung des Defizitverfahrens bis 2028 realistisch?
Christoph Badelt, Präsident des Fiskalrates.

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Der Fiskalrat (FISK) erwartet für die Jahre 2026 und 2027 ein gesamtstaatliches Budgetdefizit von 3,9% beziehungsweise 3,6% des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Auch mittelfristig wird von keiner Verbesserung des Budgetsaldos ausgegangen, sodass im Jahr 2028 mit einem prognostizierten Defizit in Höhe von 3,8% des BIP die 3%-Obergrenze deutlich verfehlt wird.

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„Dennoch wird es keine Konsequenzen im Defizitverfahren für Österreich – außer einer Verlängerung – geben, weil der Nettoausgabenpfad eingehalten wird und nur dieser für die Beurteilung weiterer Schritte relevant ist“, unterstreicht Christoph Badelt, Präsident des Fiskalrates.

Die hohen Defizite sind vor allem auf die hohe Ausgabendynamik bei Gesundheit, Pflege und Pensionen, steigende Zinszahlungen sowie hohe Investitionen für Landesverteidigung und Schienenverkehr zurückzuführen. Ebenso tragen Mindereinnahmen aufgrund der BIP-Wachstumsschwäche sowie der einnahmensenkenden Maßnahmen der Vergangenheit (zum Beispiel ökosoziale Steuerreform) beziehungsweise der Lohnnebenkostensenkung im Rahmen des Doppelbudgets 2027/28 zu den anhaltend hohen Defiziten bei.

Insgesamt reichen die Konsolidierungsmaßnahmen laut Fiskalrat nicht aus, um die Staatsschuldenquote zu stabilisieren.

Zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen notwendig

Trotz Einhaltung des Nettoausgabenpfades bleiben Maastricht-Defizite laut FISK-Prognose bis 2030 deutlich über der Obergrenze von 3% des BIP. Um das Defizitverfahren 2028 zu beenden, müssen aus der Sicht des Fiskalrates noch zusätzlich 5,7 Mrd. Euro (unter Berücksichtigung negativer makroökonomischer Rückkopplungseffekte) konsolidiert werden.

Die Abweichung der FISK-Prognose zum Zielwert der Regierung von 3% Defizit entsteht einerseits durch eine geringere als erwartete Konsolidierungswirkung des Doppelbudgets 2027/2028 (FISK sieht gegenwärtig eine „Lücke“ von 0,4 Mrd. Euro) und eine von der Regierung im Budget nicht berücksichtigten statistischen Verbuchungsänderung des Einnahmenausfalls 2028 aufgrund der Einführung des Europäischen Emissionshandels II (1,6 Mrd. Euro).

Ist die Beendigung des Defizitverfahrens bis 2028 realistisch?
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Andererseits geht der FISK nach gegenwärtigem Wissensstand davon aus, dass Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger einen niedrigeren Konsolidierungsbeitrag leisten und Transfers an die EU deutlich höher ausfallen als von der Bundesregierung erwartet.

Staatsschuldenquote muss stabilisiert werden

Der Fiskalrat weist darauf hin, dass die Schuldenquote durch ein maximales Budgetdefizit von 2,5% stabilisiert und mittelfristig durch ein maximales Budgetdefizit von 2% des BIP reduziert werden muss. Nur so können budgetäre Spielräume sowie die Handlungsfähigkeit und Krisenresilienz Österreichs zurückgewonnen werden.

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Eine nachhaltige Senkung des Budgetdefizits sollte durch möglichst konjunkturschonende Konsolidierungsmaßnahmen erfolgen. Dabei sind Konsolidierungsbeiträge aller Gebietskörperschaften und außerbudgetären Einheiten nötig. Strukturelle Reformen sind umzusetzen, um anwachsenden Ausgabendruck durch ansteigende

Zins-, Gesundheits-, Pflege- und Pensionsausgaben sowie zusätzlichem Investitionsbedarf zu begegnen.

Strategische Reformen umsetzen

Maßnahmen, die das Wirtschaftswachstum stärken und gleichzeitig das Budget entlasten, müssen vor allem bei der Erhöhung des verfügbaren, aber ungenutzten Arbeitskräftepotenzials ansetzen.

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Dafür sind Reformen in den Bereichen Arbeitsmarkt (zum Beispiel Verbesserung der Arbeitsfähigkeit durch Gesundheitsförderung und ausreichende Kinder- und Pflegebetreuung), Gesundheit (zum Beispiel Prävention, Gesundheitsförderung) und Pensionen (zum Beispiel Maßnahmen zur Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsalters) umzusetzen und Bürokratieabbau voranzutreiben.

Förderungen sollen gezielter eingesetzt, regelmäßig evaluiert und auf Zukunftsbereiche wie Forschung, Innovation und Klimaschutz fokussiert werden.

Wesentlich ist der Abbau unwirksamer und überschneidender Maßnahmen sowie die stärkere Nutzung der Transparenzdatenbank. Zur Erhöhung der Zielgenauigkeit von zukünftigen Krisenhilfen gilt es, eine umfassende Datenbasis zum Haushaltseinkommen zu schaffen.

Reformen im Gesundheitssystem

Im Gesundheitssystem sollen kurzfristig budgetwirksame Effizienzmaßnahmen umgehend umgesetzt und gleichzeitig strukturelle Reformen eingeleitet werden. Beispielhaft kommt kurzfristig der gemeinsamen Beschaffung beziehungsweise dem Ausbau des gebündelten Einkaufs, der stärkeren Nutzung von Generika, der verbesserten Patient:innensteuerung und dem weiteren Ausbau der Tele- und Digitalmedizin große Bedeutung zu.

Entscheidend für die nachhaltige Dämpfung der Ausgabendynamik im Gesundheitswesen sind Strukturreformen.

Planung und Finanzierung aus einer Hand, überregionale Planung der Krankenanstalten-Versorgung sowie der Auf- und Ausbau von Tagesmedizin und Tageskliniken sind neben einer Vielzahl anderer Maßnahmen umzusetzen.

Kooperation und Zukunftsinvestitionen

Die verstärkte Kooperation von Bund, Ländern und Gemeinden, die konsequente Aufgaben- und Ausgabenprüfung und die erhöhte Transparenz bezüglich außerbudgetärer Einheiten sind erforderlich, um öffentlichen Nutzen, budgetäre Risiken und Verpflichtungen sichtbarer zu machen und darauf rechtzeitig reagieren zu können.

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Zudem muss Konsolidierung so ausgestaltet werden, dass ineffiziente Ausgaben reduziert und finanzielle Spielräume für produktive Investitionen geschaffen werden.

Folglich darf eine nachhaltige Budgetpolitik notwendige Investitionen in Standort- und Wohnqualität, Klimaschutz und Klimaresilienz, Bildung, Forschung, Digitalisierung, Energieinfrastruktur und militärische Verteidigung nicht verdrängen, sondern muss diese priorisieren.

https://www.fiskalrat.at

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