Die großen Themen im ersten PON 2021

Trotz Brexit geht’s weiter, Investitionsabkommen mit China, digitale Zukunft Europas.
(v.l.n.r.) IV-Generalsekretär Mag. Christoph Neumayer, Co-Herausgeber von TOP LEADER und Europa-Experten Christoph Leitl.

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Anm. d. Redaktion: „Die großen Themen“ seitens der Redaktion erscheinen, wenn unser Co-Herausgeber Dr. Christoph Leitl und/oder unsere „Stimme der Industrie“, IV-Generalsekretär Mag. Christoph Neumayer, in wohlverdientem Urlaub oder aus anderen Gründen unabkömmlich sind.

Einmal noch Brexit

Für Österreich war das Vereinte Königreich stets ein bedeutender Handelspartner und ein wichtiger Markt für heimische Qualitätsprodukte. Das spiegelt sich in den Güterexporten in Höhe von 4,5 Milliarden Euro (2019, Platz 9) und Güterimporten von 2,8 Milliarden Euro (Platz 13) wider. Auch die Bereiche der Dienstleistungsexporte (2,8 Milliarden Euro, Rang 5) sowie der Dienstleistungsimporte (2,4 Milliarden Euro, Rang 3) sind beachtlich. Die österreichischen Unternehmen konzentrieren sich dabei insbesondere auf den Automobilsektor, Bauteile und Maschinen.

Unsere Firmen werden auch ab heuer weiterhin eine bedeutende Rolle am Markt des Vereinigten Königreichs spielen. Die Einigung zwischen dem Vereinten Königreich und der EU ist daher zu begrüßen, weil sie im direkten Interesse sowohl der EU wie auch von Großbritannien ist. Das Vereinigte Königreich ist und bleibt ein wichtiger Partner – der Brexit ist ein Abschied, aber nicht das Ende langjähriger guter wirtschaftlicher Beziehungen. Das Abkommen garantiert faire Wettbewerbsbedingungen für österreichische Unternehmen und sorgt dafür, dass der Güter- und Dienstleistungsverkehr weiterhin aufrecht bleibt.

„Das Investitionsabkommen zwischen der EU und China öffnet unseren Unternehmen die Türe in einen Zukunftsmarkt.

Zum aktuellen Investitionsabkommen mit China

Nach sieben Jahren konnte die EU eine politische Einigung über den Abschluss des Investitionsabkommens mit China (Comprehensive Agreement on Investment/CAI) erzielen. Die drei Kernelemente des CAI sind ein besserer Marktzugang, gleiche Wettbewerbsbedingungen sowie Nachhaltigkeit. Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck begrüßt die Einigung: „Das Investitionsabkommen zwischen der EU und China öffnet unseren Unternehmen die Türe in einen Zukunftsmarkt. China ist unser wichtigster Handelspartner neben den USA. Dieser enge Wirtschaftsaustausch mit China sichert auch viele Arbeitsplätze in Österreich. Ziel des Abkommens ist es, dass europäische Unternehmen einfacher und zu faireren Bedingungen in China investieren können. Davon profitieren auch unsere Unternehmen, denn österreichische Unternehmen gehören zu den wichtigsten europäischen Investoren in China.“

Die EU konnte China in der letzten Verhandlungsrunde noch bedeutsame Zugeständnisse beim Zugang für EU-Firmen zum chinesischen Markt abringen. Dies betrifft Bereiche wie Gesundheitsdienstleistungen, Forschung und Entwicklung sowie Cloud Dienstleistungen und sogenannte „new energy vehicles“. Damit kommt das Abkommen besonders jenen Bereichen zugute, in denen Österreich gut aufgestellt ist. EU-Firmen werden sich beispielsweise am chinesischen Markt der erneuerbaren Energien im selben Ausmaß beteiligen können, wie chinesische Firmen am EU-Markt. „Mit diesem Abkommen öffnen sich neue Chancen in einem der wichtigsten Zukunftsmärkte mit 1,4 Milliarden Menschen“, so Schramböck. Hinsichtlich Finanzdienstleistungen bekommt die EU den gleichen Marktzugang, wie er US-Firmen im Deal I mit China zugestanden wurde.

Um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, hat die Europäische Union China dazu verpflichtet, auf erzwungenen Technologietransfer zu verzichten. Außerdem gelang eine Einigung über Subventionsdisziplinen und zu staatseigenen Unternehmen. Diese Vorschriften werden wesentlich dazu beitragen, dass sich die Wettbewerbsbedingungen zwischen China und der EU annähern. Eine sehr große Errungenschaft liegt in der Verankerung von Nachhaltigkeit und Arbeitsrechten – das war eine zentrale Bedingung der EU.

© PantherMedia/jorisvo
Die Vorschläge der EU-Kommission sollen ein Meilenstein für faire Wettbewerbsbedingungen und ein Leuchtturmprojekt für den Digitalstandort werden.

EU-Kommission stellt Weichen für digitale Zukunft Europas

Die iab austria, als größte Interessenvertretung der österreichischen Digitalwirtschaft, befürwortet grundsätzlich die Vorschläge der Europäischen Kommission zum Digital Services Act (DSA) und Digital Markets Act (DMA). DSA und DMA sollen das neue Grundgesetz für Onlinedienste werden und den europäischen digitalen Binnenmarkt weiter vereinheitlichen, der derzeit einem Fleckerlteppich nationaler Regelungen entspricht. Monopolbildungen sollen verhindert und der Wettbewerb gefördert werden. Die Vorschläge der EU-Kommission sollen ein Meilenstein für faire Wettbewerbsbedingungen und ein Leuchtturmprojekt für den Digitalstandort werden. Plattformen werden nach ihrer Größe und ihren Umsatzzahlen als „Gatekeeper“ eingeordnet und müssen sich jährlichen Überprüfungen unterziehen. Anbieter profitieren künftig von höherer Rechtssicherheit durch eine einheitliche Regelung, die für alle 27 Mitgliedsstaaten gilt. Den konsequenten Ausbau der E-Commerce-Richtlinie hält das interactive advertising bureau austria für den richtigen Weg, um die beabsichtigten Ziele für den europäischen Digitalstandort zu erreichen.

Im Entwurf sind keine neuen Regelungen zur Einwilligung für die Verwendung personenbezogener Daten („Consent“) vorgesehen, womit die Regelungen der EU-Datenschutzgrundverordnung und der in Verhandlung befindlichen ePrivacy-Richtlinie unberührt bleiben. Die Entscheidung, Transparenz zu fördern und gemeinsame Code of Conducts zu erarbeiten, ist ein guter Ansatz, denn ein Verbot würde aus Sicht des iab austria die europäische Digitalwirtschaft und auch die Medienvielfalt schwächen.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bleibt ihrer Linie treu, Digitalgiganten in die Verantwortung zu nehmen. Die Gliederung in Großunternehmen (über 45 Millionen regelmäßige User innerhalb der EU), mittlere Unternehmen (unter 45 Millionen User) und Kleinunternehmen mit unter zehn Millionen Euro Jahresumsatz und weniger als 50 Angestellten ist eine sinnvolle Einstufung, um die Treffsicherheit zu gewährleisten.

Es bleibt nun abzuwarten, ob das EU-Parlament den vorliegenden Entwurf billigt und an den Rat weiterleitet oder nach der nationalen Konsultation adaptiert. In diesem Prozess liegt durch die Einflussnahme diverser Lobbying Gruppen noch ein Unsicherheitsfaktor. Es ist auf eine rasche Umsetzung durch Brüssel zu hoffen, um der herrschenden Wettbewerbsungleichheit ein Ende zu setzen. Jede Verzögerung bei der Ratifizierung des Digital Services Acts verlängert den milliardenschweren Wertschöpfungsabfluss und Steuerverlust für die Europäische Union.

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