Der Aufsichtsrat der Zukunft

Die Arthur D. Little-Experten Raffaela Ritter und Georg von Pföstl über den Stellenwert von Nachhaltigkeit und stakeholderorientierter Wertschöpfung als Schlüssel zu künftigem Unternehmenserfolg.
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Der Aufsichtsrat der Zukunft
Georg von Pföstl und Raffaela Ritter

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Raffaela Ritter, Partnerin und Head of Financial Services DACH und Osteuropa bei Arthur D. Little und Georg von Pföstl, Principal Financial Services bei Arthur D. Little, sprechen über die Entwicklung von Nachhaltigkeit bzw. ESG von einem Randthema hin zu einem – für den Unternehmenserfolg – entscheidenden Top-Thema und erläutern die damit verbundenen geänderten Erwartungshaltungen und Anforderungen an Aufsichtsräte.

Wie verändern sich die Anforderungen an den Aufsichtsrat?

Aufsichtsräte waren in der Vergangenheit primär auf regulatorische Finanz- und Compliance-Themen fokussiert. Diese „klassischen“ Themen behalten auch künftig ihre Gültigkeit, jedoch rücken für den transformativen Geschäftserfolg relevante Aspekte deutlich stärker in den Fokus. Hierzu zählen beispielsweise Digitalisierung und Big Data, Cybersecurity, aber auch Nachhaltigkeitsthemen.

Von Aufsichtsräten wird damit heute eine deutlich erweiterte Rolle und das Einbringen von strategischen Impulsen für die Tragfähigkeit und ökonomische Nachhaltigkeit des Unternehmen erwartet.

Warum soll/muss sich der Aufsichtsrat mit dem Thema ESG befassen?

ESG ist zwar kein neues Thema, hat jedoch in den letzten Jahren signifikant an Bedeutung gewonnen. Mittlerweile bestehen umfangreiche regulatorische Anforderungen, die seitens der Unternehmen zu berücksichtigen sind, wie etwa verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung, die EU-Taxonomie und das Einfließen von ESG-Faktoren bei der Kreditvergabe.

ESG muss jedoch über die regulatorischen Verpflichtungen hinaus viel breiter betrachtet werden und sollte einen integralen Bestandteil der Geschäftsstrategie darstellen. Hierbei sind die Erwartungshaltungen der verschiedenen internen (z.B. Mitarbeiter:innen) wie externen (z.B. Investor:innen/Kapitalgeber:innen oder Kund:innen) Stakeholder zu berücksichtigen.

Es geht letztlich um eine stakeholderorientierte Wertschöpfung. Nachhaltigkeit und Geschäftserfolg stehen nicht im Widerspruch zueinander, sondern sind komplementäre Faktoren.

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Der Aufsichtsrat der Zukunft
„ESG Incentivierung wird in der näheren Zukunft massiv an Bedeutung gewinnen und maßgeblich in die Vergütung von Vorständen und Führungskräften einfließen.”

Sehen Sie bereits eine Incentivierung von Vorständen auf ESG?

Sowohl global als auch in Österreich beobachten wir Entwicklungen dahingehend, dass ESG bei Unternehmen zunehmend einen Anteil der variablen Vergütung einnimmt. Aber auch hier stehen wir erst am Beginn. ESG Incentivierung wird in der näheren Zukunft massiv an Bedeutung gewinnen und maßgeblich in die Vergütung von Vorständen und Führungskräften einfließen. Hier kommt dem Aufsichtsrat eine entscheidende Rolle zu.

Aus unserer Sicht wesentlich ist in diesem Zusammenhang, dass konkrete und messbare KPIs und eine entsprechenden Zeitachse definiert werden. KPIs müssen in Einklang mit der Geschäftsstrategie stehen und laufend überwacht werden.

Wie gut sind Aufsichtsräte in puncto ESG Ihrer Einschätzung nach aufgestellt?

Aufsichtsräte haben die große Bedeutung von ESG vielfach erkannt, hatten allerdings bis dato oftmals nur peripher damit zu tun. Zwar beobachten wir hier eine Lernkurve, dennoch ist nach wie vor großer Aufholbedarf gegeben.

Ausgewählte Aspekte wie z.B. Diversität wurden aufgegriffen und teilweise implementiert, auch wenn es hier nach wie vor viel Optimierungspotential gibt. Vor allem fehlt es jedoch, einen ganzheitlichen Blick auf ESG und dessen Bedeutung für den Unternehmenserfolg zu werfen.

Was wäre Ihr Appell an Aufsichtsräte bzw. welche Handlungsempfehlungen würden Sie aussprechen?

Aufsichtsräte sind gefordert, sich intensiv mit dem Thema ESG und dessen Auswirkungen auf das Unternehmen – konkret mit Chancen wie auch Risiken – auseinanderzusetzen. Sie müssen ESG in den Anreizstrukturen der Vorstände verankern und klare Maßnahmen einfordern. Hierzu zählen beispielsweise das Implementieren von ESG in der Geschäftsstrategie des Unternehmens oder die Einbettung in die Aufbau- und Ablauforganisationen inklusive Gremien und etwaiger Beiräte. Auch sollen Aufsichtsräte eine regelmäßige Berichterstattung über den Fortschritt der ESG Maßnahmen, der ESG Performance des Unternehmens und die Erreichung der definierten KPIs einfordern, um ein etwaiges Green- und Transition-Washing unterbinden zu können.

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