Nach fast zwei Jahrzehnten intensiver Verhandlungen haben die Europäische Union und Indien ein Freihandelsabkommen vereinbart. Indien ist inzwischen die viertgrößte Volkswirtschaft der Welt, und die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Europa und dem Subkontinent sind bereits eng:
Die EU ist der wichtigste Handelspartner Indiens. Rund 6.000 europäische Unternehmen sind dort aktiv und die Exporte nach Indien sichern etwa 800.000 Arbeitsplätze in Europa.
Auch Österreich profitiert deutlich: Das Warenhandelsvolumen hat sich in den vergangenen zehn Jahren mehr als verdoppelt und erreichte 2024 rund 2,8 Milliarden Euro. Von Jänner bis Oktober 2025 stiegen heimische Warenexporte im Vergleich zum Vorjahr um 13 Prozent. Rund 160 österreichische Betriebe sind in Indien aktiv (davon 65 produzierend) und sichern dabei mehr als 13.000 Arbeitsplätze.
Vorteile des Handelsabkommens
Das Abkommen sieht eine schrittweise Reduktion der teilweise sehr hohen indischen Zölle auf über 90 Prozent der EU-Exporte vor – insbesondere im Industriebereich, aber auch für einzelne landwirtschaftliche Produkte.
Im Automobilsektor sollen die Zölle von aktuell 110 Prozent, über Zolltarifquoten, auf bis zu 10 Prozent sinken, während Zölle auf Autoteile, innerhalb von fünf bis zehn Jahren, vollständig entfallen.
Für ausgewählte Güter wie Maschinen (aktuell bis zu 44%), Chemikalien (aktuell bis zu 22%), Flugzeuge und Flugzeugteile (aktuell bis zu 11%), Pharmazeutika (aktuell bis zu 11%), Eisen und Stahl (aktuell bis zu 22%) sowie verarbeitete Lebensmittel (aktuell bis zu 50%) werden die Zölle innerhalb von zehn Jahren komplett abgebaut. Darüber hinaus werden bessere Marktzugangsbedingungen für Dienstleistungen, insbesondere im Finanzbereich, geschaffen. Erleichterungen bei nicht-tarifären Handelshemmnissen, wie technischen Vorschriften, sind ebenfalls vorgesehen.

Beide Partner verpflichten sich zudem zu engerer Zusammenarbeit in den Bereichen Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Parallel laufen noch Gespräche über ein Investitionsschutzabkommen – diese sind jedoch noch nicht abgeschlossen.
Effekte des Abkommens
Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Abkommens gelten als erheblich. Prognosen zufolge könnten sich die EU-Exporte nach Indien bis 2032 verdoppeln. Der vereinbarte Zollabbau dürfte den EU-Exporteuren jährlich Einsparungen von rund vier Milliarden Euro bringen.
Für Österreich könnte das Abkommen kurzfristig etwa die Hälfte des durch die US-Zölle verursachten Schadens ausgleichen. Langfristig würden die positiven Effekte auf Grund des schrittweisen Zollabbaus noch deutlich größer ausfallen.
Was sind die weiteren Schritte?
Nach dem politischen Abschluss der Verhandlungen müssen die Vertragstexte auf EU-Ebene finalisiert und juristisch geprüft werden. Anschließend erfolgt die Genehmigung durch die EU-Mitgliedstaaten, mittels qualifizierter Mehrheit, die Unterzeichnung des Abkommens sowie die Zustimmung des Europäischen Parlaments.
Nachdem das Europäische Parlament schlussendlich seine Zustimmung gegeben und Indien den eigenen Ratifizierungsprozess abgeschlossen hat, tritt das Abkommen in Kraft.
Über den Handel hinaus vereinbarten die EU und Indien eine verstärkte Zusammenarbeit im Rahmen der Global Gateway Strategie, einschließlich der Eröffnung eines eigenen Büros in Indien. Zudem einigten sich die Vertragspartner auf eine Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft.
Dieses Freihandelsabkommen markiert einen wichtigen Meilenstein in den wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Europa und Indien. Es eröffnet Perspektiven für Wachstum, Beschäftigung sowie nachhaltige Kooperation und stärkt die strategische Partnerschaft zwischen beiden Regionen spürbar.
Autor: Christoph Leitl
