Damit Green Bonds weiterhin erfolgreich sind, müssen ihre Auswirkungen messbar sein. Dazu fehlt es sowohl bei den Emittenten als auch bei den Aufsichtsbehörden an der notwendigen Standardisierung. Aber welche Messgrößen sind Green-Bond-Anlegern denn überhaupt am wichtigsten?
UN-Entwicklungsziele richtungsweisend
Die meisten Green-Bond-Investoren achten auf die Übereinstimmung mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen. Diese bilden eine sehr gute Grundlage, um die ökologischen und sozialen Ergebnisse der Erlöse abzubilden.
Viele der am häufigsten von Investoren geforderten Kennzahlen – z.B. Treibhausgasreduktionen, vermiedene CO2-Emissionen und Kohlenstoffintensität – sind inzwischen fester Bestandteil der Wirkungsberichte von Emittenten.
Die von der International Capital Market Association (ICMA) entwickelten Grundsätze für grüne, soziale, nachhaltige und nachhaltigkeitsbezogene Anleihen haben sich als gemeinsamer Rahmen für die Schaffung von Transparenz bei der Emission von Anleihen mit Gütesiegel durchgesetzt. Alle Emittenten, die sich an den ICMA-Grundsätzen orientieren, sind verpflichtet, über die Verwendung der Erlöse zu berichten.
Allerdings sind die ICMA-Grundsätze weit gefasst und nicht präskriptiv. Die Qualität und Konsistenz der Berichterstattung variiert daher stark zwischen den Emittenten: Einige melden ihre Mittelverwendung nur auf Basis eines aggregierten Portfolios und nicht für die einzelnen Anleihen, andere geben nicht an, welcher Anteil eines bestimmten Projekts durch die Erlöse aus dem Green Bond finanziert wird. Anleger, die den Impact verschiedener Green Bonds vergleichen wollen, fordern daher eine bessere Berichterstattung über die Auswirkungen.
Die IIGCC Net Zero Bondholder Stewardship Guidance orientiert sich am langfristigen Lebenszyklus einer Anleihe. Ziel ist es auch hier, eine verantwortungsvolle Kapitalallokation zu steuern.
Regulatorische Herausforderungen
Die EU-Taxonomie erlegt Fondsmanagern zusätzliche regulatorische Pflichten auf. Ursprünglich lag der Schwerpunkt auf den Klimazielen, doch die Überarbeitungen für 2023 haben eine breitere Palette von nachhaltig ausgerichteten Aktivitäten einbezogen:
- Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung und Kontrolle von Umweltverschmutzung
- Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen
Diese EU-Taxonomie hat ihre Stärken und kann helfen festzustellen, ob eine Aktivität ökologisch nachhaltig ist. Sie ist jedoch nicht der einzige Ansatz und für Unternehmen außerhalb der EU weniger geeignet. Die quantitativen Anforderungen an Verfügbarkeit und Qualität der Daten gelten vielen als zu streng.
Standardisierung der Berichterstattung
Auch wenn sich die Berichterstattung über die Auswirkungen von Green-Bond-Emittenten verbessert, können Qualität und Konsistenz der Berichterstattung immer noch erheblich variieren. Wird dieser Mangel an Standardisierung der Berichterstattung nicht angemessen behoben, könnte dies tiefgreifende Folgen für die gesamte Branche haben.
Der Mangel an einheitlichen Daten ist nicht nur ein Problem für eigene Analysen, sondern auch für die Erwartungen von Anlegern an die Berichterstattung. Je weniger transparent ein Emittent ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Anleihe in einen nachhaltigen Fonds aufgenommen wird.
Es gibt jedoch Fortschritte, und die globale Bedeutung von Green Bonds bedeutet, dass spezialisierte Datenanbieter sich zunehmend darum bemühen, vergleichbare Wirkungsdaten für die Analyse und Berichterstattung bereitzustellen.