Der Fiskalrat erwartet für die Jahre 2025 und 2026 ein gesamtstaatliches Budgetdefizit von 4,3% bzw. 4,1% des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Auch mittelfristig wird von keiner Verbesserung des Budgetsaldos ausgegangen.

Die hohen Defizite sind dabei vor allem auf die starken Ausgabenerhöhungen im Laufe des letzten Jahrzehnts, die sich über die gesamte Prognoseperiode weiter fortsetzen, aber auch auf Mindereinnahmen aufgrund der BIP-Wachstumsschwäche und der Umsetzung von einnahmensenkenden Maßnahmen der Vergangenheit (unter anderem im Rahmen der ökosozialen Steuerreform) zurückzuführen.

Die Konsolidierungsmaßnahmen reichen laut Fiskalrat nicht aus, um bis 2029 das Budgetdefizit unter die 3%-Maastricht-Obergrenze zu senken. Die hohen erwarteten Budgetdefizite führen in jedem Prognosejahr zu einem weiteren Überschreiten der historischen Schuldenhöchststände – 2029 erreicht die Schuldenquote 91,1% des BIP.
Geplante Konsolidierungsschritte konsequent umsetzen und nötigenfalls ergänzen
Ohne Konsolidierungsprogramm würde das Defizit 2025 und 2026 auf 5,3% bzw. 5,4% des BIP steigen.
Das von der Regierung geplante Konsolidierungsvolumen muss durch konsequente Umsetzung der geplanten Maßnahmen des Budgetplans (in allen Ressorts, Gebietskörperschaften und außerbudgetären Einheiten wie den ÖBB) und strikten Budgetvollzug erreicht werden.

Sollte sich die vom Fiskalrat erwartete Unterschreitung der geplanten Konsolidierungsvolumina 2025 und 2026 (wie z. B. bei den Einsparungen in den Ressorts oder infolge des Betrugsbekämpfungspakets und gebietskörperschaftsübergreifender Reformen) abzeichnen, müssen zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen verabschiedet werden.
Mittelfristige Konsolidierungspläne durch konkrete Maßnahmen zeitnah realisieren
Die zusätzlichen Konsolidierungspläne der Regierung ab dem Jahr 2027 sind bisher zum Teil nur mit Überschriften versehen.
Zusätzlich geht die Konsolidierungswirkung einiger der kurzfristig umgesetzten Maßnahmen zurück. Um das geplante zusätzliche Konsolidierungsvolumen von jährlich 5,9 Milliarden Euro bis 2029 zu erreichen, müssen geplante Reformen mit konkreten Maßnahmen unterlegt sowie die budgetierten Einsparungen bei Ländern und Gemeinden erreicht werden.
Dazu sind umgehend zielgerichtete Verhandlungen aller Gebietskörperschaften mit verbindlichen Zeitplänen bezüglich der Umsetzung von Reformen zu starten, um die nötige eingeplante Budgetwirkung rechtzeitig zu erzielen. Dasselbe gilt für die Taskforces zu Betrugsbekämpfung und Förderungen, deren noch völlig offene Resultate ebenfalls bereits in den Budgetplänen berücksichtigt wurden. Auch hier sind verbindliche Zeitpläne und Meilensteine, die mit den geplanten Budgetwirkungen in Einklang stehen, transparent zu formulieren.

Auf den zeitlichen Abstand von Reformumsetzung und Budgetwirkung muss dabei besonderes Augenmerk gelegt werden. Von den geplanten Einsparungen bis 2029 (14,6 Milliarden Euro) sind laut Fiskalratseinschätzung bisher erst 8,4 Milliarden Euro gesichert.
Defizitverfahren?
Der Fiskalrat geht davon aus, dass die vorgelegten Konsolidierungspläne – dies gilt auch bei voller Umsetzung des von der Regierung geplanten Konsolidierungsvolumens – nicht ausreichen, um das Budgetdefizit bis 2028 unter die 3%-Defizitgrenze zu senken.
Dafür sind laut Fiskalratsprognose zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen mit einer Budgetwirkung von 8,4 Milliarden Euro im Jahr 2028 nötig.
Grundlegende Budgetprobleme erfordern zeitnahe Reformen
Der starke Anstieg der Ausgaben setzt sich aufgrund der voranschreitenden Alterung der österreichischen Gesellschaft in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Pensionen weiter fort.
Der Anstieg der Staatseinnahmen bleibt deutlich hinter dem Ausgabenanstieg zurück. Zudem führen klimabedingte Budgeteffekte zu einer zusätzlichen Budgetbelastung. Der Nachhaltigkeitsbericht des Fiskalrates schätzt eine große langfristige Finanzierungslücke von 7% des BIP bis 2070. Nur ein Teil davon wird durch die geplante Konsolidierung geschlossen.

Der grundlegenden Budgetdynamik einer sich ausweitenden Lücke zwischen Staatseinnahmen und Staatsausgaben muss durch strukturelle Reformmaßnahmen begegnet werden, deren Budgetwirkung zum Teil sehr lange Vorlaufzeiten (Stichwort Vertrauensschutz) aufweist. Nötige Reformen müssen daher bereits jetzt angedacht, verhandelt und ehestmöglich umgesetzt werden, um rechtzeitig ihre Budgetwirkung zu entfalten.
Budgetplan der Regierung
Die Regierung plant über die gesamte Haushaltsperiode mit hohen Budgetdefiziten und damit einem laufenden, deutlichen Anstieg der Schuldenquote.

Laut Fiskalratsprognose steigt die Schuldenquote bis 2029 auf 91,1% des BIP an. Aufgrund des darüber hinaus erwarteten weiteren Anstiegs der demografiebedingten Ausgaben und des hohen erwarteten Budgetdefizits 2029 von 4,2% des BIP ist ohne zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen auch in den Folgejahren von keinem Rückgang der Schuldenquote auszugehen.
Gleichzeitig ergibt sich nach Beendigung des ÜD-Verfahrens (EU-Verfahren bei übermäßigem Defizit: Ugs. „Defizitverfahren“ – Anm. d. Red.) aus den Fiskalregeln eine notwendige jährliche Rückführung der Schuldenquote um mindestens 0,5% des BIP. Unter gegenwärtigen Annahmen zur Zins- und Wirtschaftsentwicklung wird ein Budgetdefizit von rund 2,0% des BIP benötigt, um die Schuldenquote entsprechend rückzuführen.
Zur Erfüllung der Fiskalregeln ab 2029 ist damit eine zusätzliche Verbesserung des Budgetsaldos nötig. Diese ist durch rechtzeitig gesetzte zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen inklusive nötiger Puffer für unerwartete Entwicklungen sicherzustellen.

Die hohe erwartete Schuldenquote führt ebenfalls zu einem stark eingeschränkten budgetären Spielraum Österreichs im Fall einer Krise. Potenziell nötige Stützungsmaßnahmen wären in der erwarteten Budgetlage nur schwer umsetzbar.
Budgetärer Gestaltungsspielraum
Durch umfassende gebietskörperschaftsübergreifende Reformen im Gesundheits-, Pflege- und Pensionsbereich sowie im Förderwesen bzw. bei einnahmenerhöhenden Maßnahmen gilt es, budgetäre Spielräume zur offensiven Gestaltung der österreichischen Wirtschaftspolitik wiederzuerlangen.
„Aufgrund der angespannten Budgetlage sollten budgetschonende Maßnahmen im Klima- und Umweltschutz oder der Standortpolitik verstärkt umgesetzt werden“, ergänzt Christoph Badelt, Präsident des Fiskalrates.