Verhandeln lohnt sich mehr denn je!

Der Zeitpunkt für die Neuverhandlung der Kreditzinsen ist derzeit ideal.
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Unternehmensberater und Steuerexperte Thomas Swancar.
Unternehmensberater und Steuerexperte Thomas Swancar.

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Denn die Kreditzinsen sind sowohl für variabel als auch für fix verzinste Kredite günstig wie nie zuvor.

Viele Kreditnehmer glauben, dass die einst abgeschlossenen Konditionen nach wie vor „relativ eh gut“ oder „jetzt auf jeden Fall nicht mehr zu verändern sind“. Gerade jetzt ist man jedoch bestens beraten, bestehende Kreditverträge auf Einsparungspotenziale zu überprüfen und die Kreditkonditionen mit der Bank neu zu verhandeln.

Einsparen UND Absichern

Viele Unternehmen und Körperschaften können den aktuellen Aufschlag bei einer langfristigen Finanzierung halbieren und in einen Fixzinssatz umwandeln.

Damit kann man für die nächsten Jahre eine sehr ordentliche Zinseinsparung lukrieren und gleichzeitig bzw. zusätzlich das Zinsänderungsrisiko ausschalten.

Was ist derzeit möglich!

Daten und Fakten

Der Zinsindikator für variabel verzinste Darlehen – 3- oder 6-Monats-Euribor – hat derzeit einen Wert von –0,52 Prozent.

Der 10-Jahres-Swap-Satz für Fixzinssätze hat den Tiefpunkt bereits Mitte Dezember 2020 erreicht und notiert aktuell bei 0 Prozent.

Für variabel verzinste Kommunaldarlehen sind derzeit Zinssätze ab 0,20 Prozent, Fixzinssätze mit einer Laufzeit von zehn Jahren ab 0,30 Prozent erhältlich. Für Unternehmenskredite erhöhen sich die Zinssätze nach Maßgabe der Bonität in Höhe des Risikoaufschlages sowie Kosten der Eigenkapitalunterlegung.

Bei Neuvereinbarungen der Kondition wird ein negativer Wert des Euribor meistens mit 0 Prozent berücksichtigt, es gelangt der neuvereinbarte Aufschlag auf den Euribor als Mindestzinssatz zur Verrechnung.

Genau hinsehen lohnt sich!

Bei der Neuvereinbarung von Fixzinssätzen besteht oft ein Vertragspassus, der das jeweilige Kreditinstitut berechtigt, den Fixzinssatz während der Laufzeit unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen zu können. Diese Voraussetzungen können sich auf die künftige Gesetzeslage samt daraus resultierenden Mehrkosten oder auch auf die Veränderung der wirtschaftlichen Lage des Kreditnehmers beziehen.

In solchen Fällen hat der Kreditnehmer während der Fixzinsvereinbarung weiter kein Kündigungsrecht und es sind keine Sondertilgungen möglich. Eine Pönale oder Vorfälligkeitsentschädigung sollte ebenso genau unter die Lupe genommen werden.

Unterm Strich

Besonders solche Klauseln müssen dem Kreditnehmer bewusst sein bzw. es sollte versucht werden, diese Klauseln wegzuverhandeln!

Text: Thomas Swancar Unternehmensberater und Steuerexperte

Kommunal-Beratungs GmbH

1040 Wien, Trappelgasse 4

Tel.: 01/503 730 020

Fax: 01/503 730 040

office@kommunal-gruppe.at

www.kommunal-beratung.at

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