Zwei Top-Steuer-Tipps der TPA

TPA offeriert das „1x1 der Steuern 2021“ und der Status quo der Meldepflicht von Kryptowährungs- und E-Money-Transaktionen.
© PantherMedia/Randolf Berold
TPA, Steuer-Tipps, Kryptowährung
Steuertipps von der TPA Group.

Teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
WhatsApp

Neu erschienen: Das 1×1 der Steuern 2021

Die wichtigsten Regelungen des österreichischen Steuerrechts sind für Top Leader in der aktuellen Broschüre „Das 1×1 der Steuern – Aktuelle Informationen 2021“ zusammengefasst. Die Publikation erscheint in ihrer 27. Auflage und ist ab kostenfrei bestellbar. Darin fassen Experten der TPA die wichtigsten Regelungen des österreichischen Steuerrechts zusammen und geben zahlreiche Tipps zum Steuersparen.

„Das 1×1 der Steuern 2021“ geht auch auf die Änderungen im Steuerrecht aufgrund der Covid-19-Entlastungsmaßnahmen ein. Außerdem sind die Fachgebiete Steuerbegünstigungen und Förderungen, Immobilienertragsteuer, das Pendlerpauschale sowie die aktuellen Sozialversicherungsbeiträge und weitere aktuelle Steuerthemen enthalten. Zudem umfasst die Broschüre die wichtigsten Änderungen sowie wesentliche zentrale Bestimmungen aus den Vorjahren, die weiterhin für Unternehmen relevant sind.

Gottfried Sulz, Steuerberater und Partner bei TPA: „In unserer Broschüre ,1×1 der Steuern‘ legen wir großen Wert darauf, dass die neuesten steuerlichen Entwicklungen aufgegriffen und die komplexen Zusammenhänge übersichtlich dargestellt werden.“

Neben steuerlichen Neuerungen und den wichtigsten Absetz- und Freibeträgen finden sich in der Broschüre die zentralen Bestimmungen des heimischen Steuersystems – von der Einkommen- und Umsatzsteuer bis hin zur Immobilienbesteuerung mit allen relevanten Steuersätzen – kompakt und übersichtlich dargestellt.

„Das 1×1 der Steuern“ kann über die Website von TPA www.tpa-group.at kostenlos angefordert werden.

TPA, Steuer-Tipps, Kryptowährung

Zur Meldepflicht von Kryptowährungs- und E-Money-Transaktionen

Die Entwicklung zum „Gläsernen Steuerpflichtigen“ geht weiter! Am 15. Juli 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Aktionsplan zur fairen und einfachen Besteuerung. Neben anderen Maßnahmen plant die Europäische Kommission abermals im Rahmen der Änderung der EU-Amtshilferichtlinie die Einführung einer Meldepflicht von Kryptowährungs- und E-Money-Transaktionen für Finanz-Intermediäre.

Begründet wird der Vorstoß damit, dass generierte Einkünfte aus Kryptowährungs- und E-Money-Transaktionen zu einer Steuerpflicht führen können, die Steuerbehörden jedoch aufgrund der hohen Fluktuation wenig bis keine Kenntnis von den Einkünften hätten.

Fraglich ist die Ausgestaltung der neuen Meldepflicht von Kryptowährungs- und E-Money-Transaktionen. Ein konkreter Richtlinienvorschlag ist für 2021 geplant.

Die TPA Gruppe ist mit insgesamt rund 1.700 Mitarbeitern neben Österreich in elf weiteren Ländern Mittel- und Südosteuropas tätig: Albanien, Bulgarien, Kroatien, Montenegro, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Hierzulande gibt es 14 Niederlassungen mit rund 700 Mitarbeitern in Graz, Hermagor, Innsbruck, Klagenfurt, Krems, Langenlois, Lilienfeld, Linz, Schrems, St. Pölten, Telfs, Villach, Wien und Zwettl.

TPA, Steuer-Tipps, Kryptowährung

www.tpa-group.at

www.tpa-group.com

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:

Melden Sie sich hier an

Sie sind noch nicht registriert?